Coronavirus: Keine Einschränkungen in der Sprechstunde

Sprechstunde und Coronavirus

Stand der Information: 01.01.2023
Praxisbetrieb mit Schutzmaßnahmen und weiterhin Maskenpflicht, keine Coronatests für Patienten und Klienten erforderlich!

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Schutz bei Corona

Liebe Patienten und Klienten der Praxis,

auch unter den Bedingungen von Corona findet in unserer Praxis die Sprechstunde für Patienten und die familienpsychologische Begutachtung weiterhin statt.

Es gelten bundesweit Basis-Schutzmaßnahmen. Danach sind in allen Arztpraxen medizinische Masken (FFP2-Maske) von den Patienten und vom Personal zu tragen. Das Tragen der Maske ist während des gesamten Aufenthaltes in unserer Praxis verpflichtend, auch während der Durchführung der psychotherapeutischen Behandlung.

Impfstatus: Das gesamte Fachpersonal unserer Praxis ist vollständig gegen Corona geimpft. Wir haben uns als Fachkräfte frühzeitig mit der Frage einer Impfung und möglicher Nebenwirkungen auseinandergesetzt und nach eingehender Diskussion haben wir uns einhellig für die Durchführung der Impfung zum Schutz vor Ansteckung und Weitergabe des Virus entschieden. Wir erfüllen daher die seit dem 15.03.2022 verbindlich geltenden Verpflichtungen des Infektionsschutzgesetzes für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Für Beschäftigte und Praktikanten wurden die entsprechenden Auflagen der Testung, der Impfung und der Nachweise umgesetzt.


Sie können unsere Praxis weiterhin für vorgesehene Behandlungen, Diagnostik und Begutachtung uneingeschränkt aufsuchen. Ein Nachweis der Durchführung von Coronatests ist für Patienten, Klienten und deren Begleiter nicht erforderlich.

Wir empfehlen unseren Patienten, sich über die Vorteile einer Impfung gegen das Coronavirus zu informieren und die Impfung in Anspruch zu nehmen. Die intensiven Diskussionen in unserem Fachteam unter Auswertung der bisher vorliegenden Studien haben zu der Einschätzung geführt, dass die Vorteile einer Impfung eindeutig gegenüber den möglichen Gefahren einer Infektion überwiegen.


Der Aufenthalt in unserer Praxis ist durch ein umfassendes Hygienekonzept sicher. Die Wartezeiten im Wartebereich sind kurz, sodass keine unnötigen Kontakte entstehen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie auch im Wartebereich der Praxis ununterbrochen eine medizinische Maske oder eine FFP 2-Maske tragen.

Bei den Behandlungsterminen und Begutachtungen in unserer Praxis muss eine Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Aufenthaltes (auch im Wartebereich) getragen werden, außer von Kindern bis 6 Jahre. Bitte tragen Sie als Patient/Patientin eine medizinische Maske oder FFP2-Maske. Das Fachpersonal des Praxisteams trägt während der Behandlungen und der Diagnostik die besonders sicheren FFP2-Masken.

Bei Hausbesuchen und Außenterminen der familienpsychologischen Begutachtung sollen ebenfalls Masken von allen Beteiligten (außer Kinder bis sechs Jahre) getragen werden. Wir haben ein spezielles Informationsblatt dazu verfasst: Formular Corona Informationen


Luftfilter
Philips-Luftfilter

Als zusätzliche Maßnahme haben wir professionelle Philips-Luftreiniger angeschafft, die in allen Behandlungsräumen zur Verfügung gestellt worden sind. Damit ist eine zusätzliche Schutzfunktion eingerichtet, um die Verbreitung von Viren zu unterbrechen. Weitere Informationen zu diesen Geräten erhalten sich hier.

Wir haben auf die Ausbreitung des Coronavirus reagiert und die hygienischen Maßnahmen in unserer Praxis intensiviert. Alle Fachkräfte tragen spezielle FFP-2 Masken, es stehen Desinfektionsmittel für die Patienten zur Verfügung und wir verzichten auf das Händeschütteln.

Diese Luftreiniger haben sich während der Einschränkungen zu Corona hervorragend bewährt und sie sind relativ leise. Der Einsatz dieser Geräte wird fortgesetzt.


Ein ausreichender Abstand ist im Wartebereich und im Behandlungszimmer sichergestellt. Wir haben nur geringe Wartezeiten vor dem Beginn der Behandlung, daher ist ein längerer Aufenthalt im Wartebereich nicht notwendig und die Ansteckungsgefahr ist gering.


Bedeckung von Mund und Nase: Aufgrund der Vorschriften der hessischen Landesregierung müssen Fachkräfte und Patienten innerhalb der Praxis weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.  Ausnahme: Kinder bis sechs Jahre. Die entsprechenden Vorschriften der Landesregierung finden Sie hier. Bitte bringen Sie daher eine medizinische Maske für die Diagnostik, Behandlungen und Begutachtungen mit. Bei Bedarf können wir Ihnen eine Mund-Nase-Bedeckung zur Verfügung stellen. Das Fachpersonal der Praxis trägt die medizinischen Masken des Typen FFP-2, die einen hohen Schutz garantieren.


Der Praxisbetrieb läuft daher unter diesen Vorgaben wie üblich. Die Sprechstunde und die familienpsychologischen Begutachtungen in den Praxisräumen finden wie geplant statt. Unsere Praxis ist Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und damit systemrelevanter Teil der Gesundheitsversorgung.

Es wird außerdem eine Videosprechstunde angeboten, damit für bestimmte Patienten und Klienten im besonderen Einzelfall die Behandlung ohne persönlichen Kontakt online durchgeführt werden kann. Die Videosprechstunde eignet sich besonders für Risikopatienten und bei Adipositas.

Außentermine im Rahmen der familienpsychologischen Begutachtung (Hausbesuche, Besuche in Jugendämtern und in Heimeinrichtungen) finden wie geplant statt. Wir tragen als Fachkräfte dabei bei Bedarf die besonders sicheren FFP2-Masken. Das Tragen von Masken ist für die Klienten bei den Hausbesuchen freiwillig, wird aber als Schutzmaßnahme empfohlen.


Bitte informieren Sie uns telefonisch, falls bei Ihnen eine Infektion mit dem Coronavirus aufgetreten ist oder verdächtige Symptome bestehen. Es wird dann abgesprochen, ob geplante Termine der Behandlung verschoben werden müssen oder als Videosprechstunde durchgeführt werden können.

Praxis Gerstner und Ritter