Stichwort der Psychologie: Wechselmodell

Das Wechselmodell als Ausgestaltung der elterlichen Sorge

Stichwort der Psychologie


Das Wechselmodell erfordert hohe Absprachefähigkeit für Übergaben, Organisation, aber auch Einigung bzw. Bereitschaft zum Austausch zu allen Sorgerechtsfragen.


Das Wechselmodell – Eine sinnvolle Betreuungsform nach Trennung?

Das Wechselmodell ist eine Betreuungsform, bei der Kinder zu etwa gleichen Anteilen bei ihren Elternteilen nach einer Trennung leben. Von Seiten der Eltern wird es häufig deshalb bevorzugt, weil es in Bezug auf die gemeinsame Zeit mit dem Kind eine gerechte Aufteilung darstellt. Dabei bleibt häufig unberücksichtigt, ob dies auch dem Willen des Kindes entspricht und die beste Lösung für alle Beteiligten darstellt.

Im Rahmen eines familienpsychologischen Gutachtens muss daher überprüft werden, ob die Elternteile die notwendigen Voraussetzungen für ein Wechselmodell erfüllen, oder ob eine andere Betreuungsform ratsamer wäre. Welcher Herausforderung stellt das Wechselmodell an getrennte Eltern und ihre Kinder? Was muss zur Frage des Kindeswohls berücksichtigt werden? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Artikel beleuchtet.


Was ist unter dem Wechselmodell zu verstehen?

Bei Umsetzung eines Wechselmodells (auch Doppelresidenzmodell oder Pendelmodell) wird der Lebensmittelpunkt des Kindes zu einem Verhältnis von mindestens 70% zu 30% zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt. Ist die Aufteilung nahezu gleichmäßig, so spricht man vom sogenannten paritätischen Wechselmodell. Zentral ist außerdem, dass beide Elternteile das Sorgerecht für das Kind aktiv ausüben.

Das Wechselmodell ist abzugrenzen von dem häufiger praktizierten Residenzmodell, bei dem das Kind schwerpunktmäßig bei einem Elternteil lebt, der auch die Sorgerechtsfunktion innehat, und stunden- oder tagesweise Umgang zum anderen Elternteil ausübt.


Wie ist die rechtliche Grundlage in Deutschland?

Im juristischen Sinne kann nur dann von einem Wechselmodell gesprochen werden, wenn das Sorgerecht bei beiden Elternteilen liegt. Das Sorgerecht selbst kann vom Gericht festgelegt werden, die Sorgerechtsausübung jedoch obliegt zunächst den Eltern. Das bedeutet, dass auch bei geteiltem Sorgerecht keine Pflicht besteht, ein Wechselmodell zu praktizieren.

Es ist also in Deutschland nicht möglich, das Wechselmodell gerichtlich gegen den Willen eines Elternteils anzuordnen. Umgekehrt kann jedoch bei einem bereits funktionierendem Wechselmodell, dass vom Kind auch so gewünscht wird, dem Antrag eines Elternteils auf alleiniges Sorgerecht mit dem Ziel der Beendigung des Wechselmodells widersprochen werden.


Welche Voraussetzungen müssen für das Wechselmodell erfüllt sein?

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Wechselmodell

Um ein gelingendes Wechselmodell zu etablieren, müssen einige Rahmenbedingungen gegeben sein. Zu allererst müssen die Beteiligten, das bedeutet beide Elternteile sowie das Kind, dem Wechselmodell positiv gegenüberstehen. Außerdem muss eine organisatorische Umsetzbarkeit gewährleistet sein, d.h. die Elternteile müssen in einer gewissen räumlichen Nähe zueinander wohnen.

Dies ist nicht nur für eine Übergabe des Kindes relevant, sondern mit zunehmendem Alter auch für den regelmäßigen Besuch des Kindes von Institutionen, in die es eingebunden ist, wie der Kindergarten, die Schule oder Sportvereine.

Auch die Verfügbarkeit seines Freundeskreises in der Umgebung wird für Kinder vor allem mit Beginn der Pubertät kontinuierlich wichtiger. Daher ist ab dem Schuleintritt das Leben an verschiedenen Wohnorten ein deutlich erschwerender Faktor. Neben der organisatorischen Komponente ist die Kooperationsfähigkeit zwischen den Eltern noch weitaus bedeutender.

Das Wechselmodell erfordert hohe Absprachefähigkeit für Übergaben, Organisation, aber auch Einigung bzw. Bereitschaft zum Austausch zu allen Sorgerechtsfragen. Dies kann insbesondere dann schwierig werden, wenn nach einer Trennung ungelöste Konflikte bestehen und Enttäuschungen durch den früheren Partner oder die Partnerin noch nicht verarbeitet wurden.

Sich in einer solchen Situation in Bezug auf gemeinsame Kinder abzusprechen und die Paarebene dabei außer Acht zu lassen, kann nicht allen Elternteilen gelingen. Wenn das Gericht involviert oder ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben ist, weil die Eltern sich nicht über den Aufenthalt der Kinder einigen können, kann die Voraussetzung der Kooperation zu diesem Zeitpunkt nicht als gegeben angesehen werden.


Ist das Wechselmodell dem Kindeswohl dienlich?

Aus Sicht der Kinder besteht der Vorteil des Wechselmodells darin, dass nach der Trennung Kontinuität im Kontakt zu beiden Elternteilen besteht. Diese geht jedoch auf Kosten der Kontinuität der Lebensumwelt. Zusätzlich führt eine „gerechte“ Aufteilung nicht automatisch zur Reduktion von Konflikten zwischen den Eltern und damit der psychischen Belastung bei den Kindern.

Es besteht die Gefahr, dass die Kinder ihre eigenen Wünsche zurückstellen, damit keines ihrer Elternteile enttäuscht ist, oder auch damit konfrontiert werden, dass eines ihrer Elternteile dem Kontakt zum anderen ablehnend gegenübersteht. Dies kann zum sogenannten Loyalitätskonflikt führen und seelische Belastungen bei den Kindern verursachen. Aktuell zeigen sich sehr ambivalente Forschungsergebnisse, die nicht für eine klare Eignung des Wechselmodells sprechen.


Fazit und Ausblick

Das Pendelmodell ist eine anspruchsvolle Betreuungsform für Familien nach Trennung, die zahlreiche Voraussetzungen und Anforderungen an die Eltern stellt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so kann das Modell dem Kindeswohl dienlich sein. Da dies jedoch selten der Fall ist, sollte das Wechselmodell konservativ empfohlen und durch fachliche Hilfen begleitet werden. Offen bleibt, welche Auswirkungen verschiedener Betreuungsformen auf Kinder und ihre Entwicklung haben.

Zu dieser Fragestellung muss in der Zukunft weitere Forschung betrieben werden, um Familien nach einer Trennung bestmögliche Empfehlungen für die Betreuung der Kinder geben zu können. Insgesamt ist das Wechselmodell nach aktuellem Stand als Leitmodell für die Betreuung von Kindern nach Trennung nicht geeignet.


Literaturangaben

Literaturverzeichnis
Literaturverzeichnis

Bundesgerichtshof (Beschluss vom 01. Februar 2017). Umgangsrecht: Auf paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung. XII ZB 601/15, BGHZ 214, 31-45.

Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags e. V. (2014). Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht. Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 1157-1167.

Salzgeber, J. (2015). Die Diskussion um die Einführung des Wechselmodells als Regelfall der Kindesbetreuung getrennt lebender Eltern aus Sicht der Psychologie. Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 2018-2024.

Sünderhauf, H. (2013). Wechselmodell: Psychologie–Recht–Praxis: Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung. Wiesbaden: Springer.


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