Absage von Behandlungsterminen

Verbindliche Regelung zur Absage

Stand: 01.03.2022

Absageregelung
Absageregelung Praxis Ritter und Gerstner

Die Praxis Ritter und Gerstner führt eine Bestellpraxis. Dies bedeutet, dass der Patient / die Patientin bei der Vereinbarung eines Behandlungstermins für Psychotherapie und Erstgespräche einen festen Zeitpunkt zugewiesen bekommt, der von keinem anderen Patienten belegt ist. Dadurch entfallen die Wartezeiten.

Termine müssen rechtzeitig abgesagt werden, andernfalls wird das Honorar für die geplante und ausgefallene Behandlung dem Patienten privat in Rechnung gestellt. Diese Regelung entspricht der üblichen Rechtsprechung.

Mit der Vereinbarung eines Erstgesprächs oder Behandlungstermine erklären Sie sich verbindlich mit unserer Absageregelung einverstanden und erklären die Bereitschaft, das Ausfallhonorar zu bezahlen. Eine Vereinbarung von Behandlungsterminen ohne Anerkennung der Absageregelung ist in unserer Praxis nicht möglich.

Jeder Patient erklärt sich mit der Vereinbarung eines Termins mit unserer Absageregelung einverstanden und wird telefonisch oder über das System Doctena zusätzlich über die hier bestehende verbindliche Absageregelung informiert. Die Absageregelung gilt für das Erstgespräch und während der laufenden Psychotherapie.


Absageregelung bei Dipl.-Psych. Ritter

Behandlungstermine für Erstgespräche und Psychotherapie müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden. Die Absage muss rechtzeitig in der Praxis eintreffen.

Bei nicht rechtzeitiger Absage wird die ausgefallene Behandlung in jedem Fall privat in Rechnung gestellt. Die Gründe für eine nicht rechtzeitiger Absage des Behandlungstermins spielen dabei keine Rolle. Das Ausfallhonorar wird auch bei einer Erkrankung des Patienten oder einer anderweitigen Verhinderung fällig. Das Ausfallhonorar für Sitzungen bei Herrn Ritter beträgt seit dem 01.03.2022: 105,00 Euro.


Absageregelung bei Dipl.-Sozpäd. Gerstner

Im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie muss eine Absage des Behandlungstermins spätestens 72 Stunden vorher erfolgen. Andernfalls wird die ausgefallene Sitzung privat in Rechnung gestellt. Als Ausnahme gilt eine akute Erkrankung, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss. Dieses Attest muss spätestens 3 Tage nach dem Behandlungstermin hier eintreffen, anderenfalls erfolgt eine Privatrechnung.


Wie kann ein Termin rechtzeitig abgesagt werden?

Die Absage kann telefonisch im Sekretariat erfolgen, über den in der E-Mail des Systems Doctena angegebenen Link, per E-Mail, schriftlich per Post oder über unseren Anrufbeantworter.

Wir bedanken uns für die Einhaltung der Absageregelung, die für einen geordneten Praxisablauf im Interesse aller Patienten erforderlich ist.

Praxis Ritter und Gerstner