Psychoanalyse

Erforschung des Unbewussten

Sigmund Freud, Begründer der Psychoanalyse
Sigmund Freud – Begründer der Psychoanalyse

Die psychoanalytische Psychotherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren und Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Psychoanalyse kann auch im Rahmen der Beihilfe und bei Privatpatienten abgerechnet werden.

Es handelt bei der Psychoanalyse sich um eine Behandlungsform, die von Sigmund Freud entwickelt worden ist und seitdem zahlreiche Abwandlungen erfahren hat. Im Rahmen der Psychoanalyse werden vorwiegend neurotische Erkrankungen (Depression, Phobie, Angst und Zwang) und Persönlichkeitsstörungen behandelt.


Die Psychoanalyse zielt darauf, in der Kindheit begründete emotionale Mangelzustände und neurotische Konflikte nachträglich zu bewältigen. Arbeitsmethode ist dabei, Vorgänge im unbewussten allmählich wieder bewusst zu machen und in das eigene Selbst zu integrieren.

Diese Behandlungsform zielt nicht in erster Linie darauf, bestimmte Symptome zu beseitigen, sondern eine tiefgreifende Stabilisierung der persönlichen Struktur zu erreichen. Daher wird die Psychoanalyse als Langzeitbehandlung eingesetzt und sie dauert in der Regel 2-4 Jahre. Die psychoanalytische Behandlung findet meistens im Liegen auf der Couch statt, dies soll den Zugang zu eigenen Fantasien, Träumen und unbewussten Prozessen fördern.

Neuere Studien haben gezeigt, dass die Psychoanalyse häufig dauerhafte Behandlungserfolge zeigt, die auch lange Zeit nach Abschluss der Behandlung noch anhalten.


Die Durchführung einer Psychoanalyse erfordert vom Patienten eine hohe Motivation, dauerhaft am therapeutischen Prozess mitzuarbeiten und sich den eigenen unbewussten Prozessen zu stellen.

Vor Beginn einer Psychoanalyse stehen die probatorischen Sitzungen (Erstgespräch und weitere diagnostische Termine), die zur Abklärung dienen, ob und in welchem Umfang eine Psychoanalyse sinnvoll ist. Bei einer entsprechenden Indikation kann ein Antrag auf Kostenübernahme für die psychoanalytische Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Im Erstantrag werden in der Regel 160 Sitzungen Einzeltherapie beantragt, insgesamt stehen 300 Stunden maximal zur Verfügung.


Es handelt sich um ein Behandlungsverfahren für Erwachsene ab 18 Jahren.
Behandler in unserer Praxis ist: Dipl.-Psych. Ritter