Erstberatung Familienpsychologie

Erstberatung bei Dipl.-Psych. Ritter

Bei den familienpsychologischen Aufgabenstellungen Sorgerecht, Umgang, Kindeswohl, Erziehungsfähigkeit und Trennung können Sie bei Dipl.-Psych. Ritter eine erste Beratung in Anspruch nehmen.

Die Beratung dient zur Klärung aktueller Fragen und beinhaltet psychologische Empfehlungen zum Vorgehen in hochstrittigen Familienangelegenheiten und in Kindschaftssachen. Eine Rechtsberatung erfolgt nicht.

Familienpsychologischen Beratung durch Dipl.-Psych. Klaus Ritter
Beratung

Innerhalb der Beratung wird geklärt, welche fachlichen Empfehlungen es zum weiteren Vorgehen gibt. Bei Bedarf erfolgt auch zusätzlich eine kurze schriftliche Einschätzung, die das Ergebnis der Beratung zusammenfasst. Diese Beratung kann Grundlage werden für eine methodenkritischen Überprüfung eines vorliegenden Sachverständigengutachtens, für die Einleitung einer Mediation (Verständigung in hochstrittigen Familiensachen) oder für ein Privatgutachten.

Terminvergabe: Die Erstberatung wird über unser Sekretariat vereinbart und beinhaltet eine Erörterung mit Dipl.-Psych. Ritter. Die Beratung kann per Videokonferenz, telefonisch oder persönlich in der Praxis in Kassel erfolgen. Vor der Beratung können Unterlagen aus Kindschaftssachen (z. B. vorliegende Gutachten) oder fachliche Berichte eingereicht werden.

Kosten: Sie erhalten von unserem Sekretariat vorab eine Information zu den anfallenden Kosten.