Konflikt- und Belastungssituationen
Kurzzeitpsychotherapie (KZT) beinhaltet die Einzelpsychotherapie bis zu 24 Sitzungen. Dieses Verfahren ist Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann auch bei Privatpatienten und im Rahmen der Beihilfe beantragt werden.
Dieses Verfahren wird eingesetzt, um aktuelle Konflikte und Belastungen in kompakter Form und begrenzt aufzuarbeiten und deren lebensgeschichtliche Hintergründe aufzudecken. Das Verfahren wird bei Krisen der Lebenssituation wie beispielsweise Mobbing, Belastung am Arbeitsplatz, Trennung oder zur Bewältigung einer somatischen Erkrankung eingesetzt.
Es dient dazu, die Folgen einer Krise oder Belastungssituation psychisch zu begrenzen und den Patienten möglichst schnell wieder zu einer adäquaten und stabilen Lebensbewältigung und Arbeitsfähigkeit zu führen.
Die Behandlung findet im Sitzen statt und die Frequenz der Behandlungsstunden wird in jedem Einzelfall flexibel abgesprochen. Häufig findet beispielsweise eine Sitzung pro Woche statt und nach einer ersten Stabilisierung des psychischen Zustandes werden die Sitzungen seltener.
Eine Kurzzeitpsychotherapie kann ein ausreichendes Behandlungsverfahren sein oder kann auch später noch in eine Langzeitpsychotherapie umgewandelt werden.