Kapazitäten: Bearbeitungsdauer von Gutachten
Information für Familiengerichte und OLG
Bearbeitungsdauer: sechs Monate für neue Begutachtungen
Stand der Information: 02.05.2023
Für neue Begutachtungen in Kindschaftssachen zur Erziehungsfähigkeit, Sorgerechtsregelung und Umgangsregelung besteht eine übliche Bearbeitungsdauer bis zur Vorlage des schriftlichen Gutachtens von etwa sechs Monaten ab Eingang der Gerichtsakte. Grundsätzlich stehen derzeit wieder freie Kapazitäten für neue Begutachtungen zur Verfügung.
Die Begutachtung wird in der Regel direkt nach Eingang des Auftrages und der Akte aufgenommen und es werden die ersten Termine zur Exploration angesetzt. Der Ablauf der Begutachtung wird hier dargestellt.
Bei besonderer Dringlichkeit einer Kindschaftssache können Termine zur Exploration vorgezogen werden, damit dem Familiengericht innerhalb von 4–6 Wochen eine vorläufige Einschätzung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme übermittelt werden kann.
Unsere Praxis führt Begutachtungen überregional durch und wir sind seit 1991 für über 80 Familiengerichte und Oberlandesgerichte tätig geworden. Bisher wurden über 1350 umfangreiche Begutachtungen durchgeführt. Angaben zur fachlichen Qualifikation von Dipl.-Psych. Ritter sind hier aufgeführt.
Fragen und Anliegen beantwortet unser Sekretariat unter Telefon: (0561) 6 85 80 oder per E-Mail: info@ritter-gerstner.de