Informationen für das Familiengericht und Oberlandesgericht
Derzeit mittlere Auslastung in Kindschaftssachen
Bearbeitungsdauer: Ca. acht Monate ab Eingang der Beauftragung
Stand der Information: März 2026
Bearbeitungszeit und Annahme neuer Begutachtungen in Kindschaftssachen
Verlängerte Bearbeitung von Gutachten in 2026 wegen einer beruflichen Auszeit von Juni bis September 2026.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Begutachtungen in Kindschaftssachen, insbesondere zu den Themen Erziehungsfähigkeit, Sorgerecht und Umgangsregelungen, beträgt derzeit acht Monate ab Eingang der Beauftragung und der Gerichtsakte in unserer Praxis. Im Sommer 2026 gibt es eine längere Pause bei der Bearbeitung von Kindschaftssachen, weil für Herrn Dipl.-Psych. Klaus Ritter eine seit Längerem geplante berufliche Auszeit ansteht. Die psychologischen Mitarbeiterinnen des Sachverständigen werden jedoch weiterhin Termine der Exploration in dieser Zeit durchführen können und auch das Sekretariat bleibt besetzt.
Nach Erhalt des Auftrags sowie der Akte beginnt Dipl.-Psych Ritter in der Regel umgehend mit der Begutachtung und vereinbaren die ersten Explorationstermine mit den Beteiligten. Eine detaillierte Darstellung des Ablaufs der Exploration finden Sie hier.
In dringenden Fällen ist es möglich, die diagnostischen Termine vorzuziehen. Dadurch kann dem Familiengericht innerhalb von etwa sechs Wochen eine vorläufige Einschätzung in Form eines Zwischenberichts übermittelt werden.
Unsere Praxis führt Begutachtungen überregional durch und ist seit 1991 für mehr als 90 Familiengerichte und Oberlandesgerichte tätig. In dieser Zeit haben wir fast 1.500 umfangreiche Gutachten zu den Fragestellungen Erziehungsfähigkeit, Sorgerecht und Umgang erstellt.
Die Angaben zur beruflichen Qualifikation des Sachverständigen Dipl.-Psych. Ritter sind hier dargestellt.

Fragen und Anliegen beantwortet unser Sekretariat unter Telefon: (0561) 6 85 80 oder per E-Mail: info@ritter-gerstner.de

