Kapazitäten: Bearbeitungsdauer von Gutachten

Informationen für das Familiengericht und Oberlandesgericht

Hohe Auslastung und Bearbeitungszeit: 6-8 Monate für neue Begutachtungen

Stand der Information: 31.03.2024


Bearbeitungszeit und Annahme neuer Begutachtungen in Kindschaftssachen

Aktuell beträgt die Bearbeitungsdauer für Begutachtungen in Kindschaftssachen, insbesondere bezüglich der Erziehungsfähigkeit, Sorgerechts- und Umgangsregelungen, im Durchschnitt 6-8 Monate ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Gerichtsakte. Wir verzeichnen derzeit eine hohe Auslastung mit Beauftragungen durch Familiengerichte und Oberlandesgerichte.

Nach Erhalt des Auftrags und der Akte beginnen wir in der Regel sofort mit der Begutachtung und vereinbaren die ersten Explorationstermine. Der genaue Ablauf der Exploration wird Ihnen hier erläutert.

Familienpsychologischen Begutachtung durch den Sachverständigen Dipl.-Psych. Klaus Ritter
Begutachtung: Der Streit um Kind

In dringenden Fällen können wir die Explorationstermine vorziehen, um dem Familiengericht innerhalb von ca. 6 Wochen eine vorläufige Einschätzung in Form einer Stellungnahme zu übermitteln.

Unsere Praxis führt Begutachtungen überregional durch und ist seit 1991 für über 85 Familiengerichte und Oberlandesgerichte tätig geworden. Bisher haben wir mehr als 1400 umfangreiche Begutachtungen zum Thema Erziehungsfähigkeit, Sorgerecht und Umgang durchgeführt. Weitere Informationen zur fachlichen Qualifikation von Dipl.-Psych. Ritter finden Sie hier.


Fragen und Anliegen beantwortet unser Sekretariat unter Telefon: (0561) 6 85 80 oder per E-Mail: info@ritter-gerstner.de