Informationen für das Familiengericht und Oberlandesgericht
Bearbeitungsdauer: Freie Kapazitäten für neue Kindschaftssachen vorhanden
Aufnahme der Begutachtung: ab Oktober 2026, Bearbeitungsdauer 6 Monate
Stand der Information: 21.08.2026
Bearbeitung neuer Begutachtungen in Kindschaftssachen wieder ab Oktober 2026
Für neue Kindschaftssachen bestehen Kapazitäten bei der Begutachtung. Neue Aufträge können aktuell entgegengenommen werden und die Bearbeitung kann ab Oktober 2026 erfolgen. Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer zur Erstellung eines Gutachtens beträgt ca. 6 Monate
Nach Erhalt des Auftrags sowie der Akte beginnt Dipl.-Psych Ritter in der Regel umgehend mit der Planung der Exploration und wir vereinbaren die ersten Explorationstermine mit den Beteiligten. Eine detaillierte Darstellung des Ablaufs der Exploration finden Sie hier.
In dringenden Fällen ist es möglich, die diagnostischen Termine vorzuziehen. Dadurch kann dem Familiengericht eine vorläufige Einschätzung in Form eines Zwischenberichts übermittelt werden.
Unsere Praxis führt Begutachtungen überregional durch und ist seit 1991 für mehr als 100 Familiengerichte und Oberlandesgerichte tätig. In dieser Zeit haben wir ca. 1.500 umfangreiche Gutachten zu den Fragestellungen Erziehungsfähigkeit, Sorgerecht und Umgang erstellt.

Fragen und Anliegen beantwortet unser Sekretariat unter Telefon: (0561) 6 85 80 oder per E-Mail: info@ritter-gerstner.de

