Kapazitäten: Bearbeitungsdauer von Gutachten
Informationen für das Familiengericht und Oberlandesgericht
Hohe Auslastung: Sechs bis acht Monate Bearbeitung für neue Begutachtungen
Stand der Information: 01.02.2025
Bearbeitungszeit und Annahme neuer Begutachtungen in Kindschaftssachen
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Begutachtungen in Kindschaftssachen, insbesondere zu den Themen Erziehungsfähigkeit, Sorgerecht und Umgangsregelungen, beträgt 6-8 Monate ab Eingang der Gerichtsakte in unserer Praxis. Aufgrund der hohen Nachfrage seit Beginn des Jahres 2025 können wir nicht mehr alle Aufträge übernehmen.
Nach Erhalt des Auftrags sowie der Akte beginnt Dipl.-Psych Ritter in der Regel umgehend mit der Begutachtung und vereinbaren die ersten Explorationstermine mit den Beteiligten. Eine detaillierte Darstellung des Ablaufs der Exploration finden Sie hier.
In dringenden Fällen ist es möglich, die diagnostischen Termine vorzuziehen. Dadurch kann dem Familiengericht innerhalb von etwa sechs Wochen eine vorläufige Einschätzung in Form eines Zwischenberichts übermittelt werden.
Unsere Praxis führt Begutachtungen überregional durch und ist seit 1991 für mehr als 85 Familiengerichte und Oberlandesgerichte tätig. In dieser Zeit haben wir über 1450 umfangreiche Gutachten zu den Fragestellungen Erziehungsfähigkeit, Sorgerecht und Umgang erstellt.
Die Angaben zur beruflichen Qualifikation des Sachverständigen Dipl.-Psych. Ritter sind hier dargestellt.

Fragen und Anliegen beantwortet unser Sekretariat unter Telefon: (0561) 6 85 80 oder per E-Mail: info@ritter-gerstner.de