Gutachten der Praxis Ritter: Bearbeitungsdauer

Informationen für das Familiengericht und Oberlandesgericht

Bearbeitungsdauer: Derzeit hohe Auslastung in Kindschaftssachen
Freie Kapazitäten wieder ab Oktober 2026 

Stand der Information: 18.05.2026


Bearbeitung neuer Begutachtungen in Kindschaftssachen wieder ab Oktober 2026 

Derzeit besteht in unserer Praxis eine hohe Auslastung mit laufenden familienpsychologischen Gutachten. Die Bearbeitung neu eingehender Kindschaftssachen kann erst ab Oktober 2026 erfolgen. Im Sommer 2026 gibt es eine längere Pause bei der Bearbeitung von Kindschaftssachen, weil für Herrn Dipl.-Psych. Klaus Ritter eine seit Längerem geplante berufliche Auszeit ansteht. Die psychologischen Mitarbeiterinnen des Sachverständigen werden jedoch weiterhin Termine der Exploration in dieser Zeit durchführen können und auch das Sekretariat bleibt besetzt.

Nach Erhalt des Auftrags sowie der Akte beginnt Dipl.-Psych Ritter in der Regel umgehend mit der Begutachtung und vereinbaren die ersten Explorationstermine mit den Beteiligten. Eine detaillierte Darstellung des Ablaufs der Exploration finden Sie hier.

In dringenden Fällen ist es möglich, die diagnostischen Termine vorzuziehen. Dadurch kann dem Familiengericht innerhalb von etwa sechs Wochen eine vorläufige Einschätzung in Form eines Zwischenberichts übermittelt werden.

Unsere Praxis führt Begutachtungen überregional durch und ist seit 1991 für mehr als 100 Familiengerichte und Oberlandesgerichte tätig. In dieser Zeit haben wir ca. 1.500 umfangreiche Gutachten zu den Fragestellungen Erziehungsfähigkeit, Sorgerecht und Umgang erstellt.

Familienpsychologischen Begutachtung durch den Sachverständigen Dipl.-Psych. Klaus Ritter
Begutachtung: Der Streit um Kind

Fragen und Anliegen beantwortet unser Sekretariat unter Telefon: (0561) 6 85 80 oder per E-Mail: info@ritter-gerstner.de