Privatgutachten im Familienrecht

Die Untersuchung des Kinderwohls stellt eine fundamentale und unverzichtbare Aufgabe dar, um das Wohlergehen von Kindern zu schützen und zu fördern. Speziell in juristischen Auseinandersetzungen, wie beispielsweise Scheidungsstreitigkeiten, Sorgerechtsverfahren oder auch Kindeswohlgefährdung, spielt die Beurteilung des Kinderwohls eine entscheidende Rolle. Deswegen ist es oft notwendig, ein Privatgutachten in Auftrag zu geben, um eine unabhängige und fundierte Bewertung durch einen sachverständigen Gutachter zu erhalten.

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Kontaktformular

Beteiligte

Für die Durchführung der familienpsychologischen Begutachtung benötigen wir die Daten von beteiligten Privatpersonen. Dies sind in erster Linie die Elternteile der betroffenen Kinder, aber auch Großeltern oder weitere Auskunftspersonen.

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Gutachten für das Familiengericht

FAQ: Familienpsychologische Gutachten

Elternteile, Kinder und Bezugspersonen der Kinder werden hier über inhaltliche und organisatorische Fragen der vom Gericht angeordneten Begutachtung informiert. Der Sachverständige Dipl.-Psych. Ritter ist seit 1991 kontinuierlich mit der Erstellung der Gutachten beauftragt und er ist für mehr als 75 Familiengerichte und Oberlandesgerichte tätig geworden.

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Lara Busch

Pflegekind: Verbleib in der Pflegestelle

Lara Busch (Psychologie B.Sc.): „Kriterien für den Verbleib eines Pflegekindes in der Pflegestelle“. Fachartikel, Praxis Ritter und Gerstner
Die Herausnahme eines Kindes und dessen Fremdunterbringung in einer Pflegestelle stellt einen der schärfsten Eingriffe in das im Grundgesetz verankerte Elternrecht dar und hat zugleich immer auch Folgen für das Kind. Nicht ohne Grund achten beteiligte Fachkräfte im Rahmen der familienpsychologischen Begutachtung stets darauf, bei einem Verdacht auf kindeswohlgefährdende Umstände zunächst mildere Maßnahmen zu forcieren oder diese zumindest ausschließen zu können, bevor die Notwendigkeit der Herausnahme und Fremdunterbringung eines Kindes in Erwägung gezogen wird.

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Wechselmodell

Sorgerecht: Vortrag zum Wechselmodell

Vortrag von Laura Dietel und Klaus Ritter zum Wechselmodell als Ausgestaltung des Sorgerechts (23.05.2018)

Unser Fazit zum Wechselmodell (WM)
Das Thema WM ist emotional aufgeladen und es gibt eine ergebnisorientierte Erwartung, die häufig nicht eingelöst werden kann

Das WM eignet sich nicht für getrennt lebende Eltern mit einer Einschränkung der Erziehungsfähigkeit und einer Hochstrittigkeit

Das WM eignet sich eher für kommunikativ kompetente Mittelschichtfamilien mit psychisch stabilen Kindern und mit einem nahen Wohnort der beiden Elternteile

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Das Trennungskind in der Begutachtung

Ablauf der Begutachtung

Bei der familienpsychologischen Begutachtung richtet sich die Aufgabenstellung des Sachverständigen Dipl.-Psych. Ritter nach dem Beschluss des Familiengerichts. In diesem Beweisbeschluss werden die für das Familiengericht relevanten Fragen formuliert, beispielsweise welcher Lebensmittelpunkt des Kindes dem Kindeswohl am besten entspricht.

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