Kapazitäten für familienpsychologische Gutachten
Freie Kapazitäten: Dipl.-Psych. Ritter steht ab 2025 wieder verstärkt für familienpsychologische Gutachten zur Verfügung
WeiterlesenFreie Kapazitäten: Dipl.-Psych. Ritter steht ab 2025 wieder verstärkt für familienpsychologische Gutachten zur Verfügung
WeiterlesenDie Bestellung von Dipl.-Psych. Ritter als familienpsychologischer Sachverständiger in der Kindschaftssache mit der Gutachtennummer 1400 markiert einen bedeutenden Meilenstein in der langjährigen und engagierten Arbeit der Praxis Ritter und Gerstner.
WeiterlesenDie Untersuchung des Kinderwohls stellt eine fundamentale und unverzichtbare Aufgabe dar, um das Wohlergehen von Kindern zu schützen und zu fördern. Speziell in juristischen Auseinandersetzungen, wie beispielsweise Scheidungsstreitigkeiten, Sorgerechtsverfahren oder auch Kindeswohlgefährdung, spielt die Beurteilung des Kinderwohls eine entscheidende Rolle. Deswegen ist es oft notwendig, ein Privatgutachten in Auftrag zu geben, um eine unabhängige und fundierte Bewertung durch einen sachverständigen Gutachter zu erhalten.
WeiterlesenElternteile, Kinder und Bezugspersonen der Kinder werden hier über inhaltliche und organisatorische Fragen der vom Gericht angeordneten Begutachtung informiert. Der Sachverständige Dipl.-Psych. Ritter ist seit 1991 kontinuierlich mit der Erstellung der Gutachten beauftragt und er ist für mehr als 75 Familiengerichte und Oberlandesgerichte tätig geworden.
WeiterlesenDas Kammergericht Berlin, Senat für Familiensachen, hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 18.02.2021 (AZ: 3 UF 1069/20) festgestellt, dass für die Elternteile kein Rechtsanspruch besteht, eine Begleitpersonen für die Begutachtung mitzubringen.
WeiterlesenAdipositas: Psychologische Einheiten im multimodalen Kursprogramm Im Rahmen der seit Januar 2018 bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen dem Hospital zum Heiligen Geist
WeiterlesenUmgangsregelung und Begutachtung Im Rahmen der Ringvorlesung „Anwendungsfelder der Psychologie“ der Universität Kassel hat Dipl.-Psych. Ritter erneut eine Präsentation vorgestellt.
WeiterlesenFragen zur familienpsychologischen Begutachtung durch den Sachverständigen Dipl.-Psych. Klaus Ritter, Kassel.
WeiterlesenVortrag „Familienpsychologischer Sachverständiger“ >>> Vortrag an der Universität Kassel am 31.10.2016 Ringvorlesung „Anwendungsfelder der Psychologie“ Referent: Dipl.-Psych. Klaus Ritter Der
WeiterlesenPsychologische Gutachten können durch eine private Person (Elternteile oder andere Bezugspersonen) oder durch Institutionen (Pflegestelle, Heimeinrichtung oder Jugendamt) bei Dipl.-Psych. Ritter in Auftrag gegeben werden.
WeiterlesenInformationen für Eltern, Kind und Bezugspersonen Als Beteiligter in einer Kindschaftssache werden Sie durch den Beschluss des Familiengerichts darüber informiert,
WeiterlesenBei der familienpsychologischen Begutachtung richtet sich die Aufgabenstellung des Sachverständigen Dipl.-Psych. Ritter nach dem Beschluss des Familiengerichts. In diesem Beweisbeschluss werden die für das Familiengericht relevanten Fragen formuliert, beispielsweise welcher Lebensmittelpunkt des Kindes dem Kindeswohl am besten entspricht.
WeiterlesenSachverständiger Dipl.-Psych. Ritter: Die Bearbeitungsdauer der Begutachtung in neuen Kindschaftssachen beträgt in der Regel 6 Monate ab Eingang der Gerichtsakte,
Weiterlesen