Rechtspsychologie: Gutachten für das Familiengericht
Gutachten in der Familienrechtspsychologie
35 Jahre fachliche Expertise in der Familienrechtspsychologie
Seit 1991 wird Dipl.-Psych. Klaus Ritter von über 90 Familiengerichten und Oberlandesgerichten bundesweit als familienpsychologischer Sachverständiger beauftragt.
Bisher wurden im Arbeitsbereich der Rechtspsychologie fast 1.500 familienpsychologische Gutachten für Familiengerichte zu den Bereichen Kindeswohl, Erziehungsfähigkeit, Sorgerechtsregelung, Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangs erstellt.
Ein Schwerpunkt der letzten Jahre liegt bei Kindschaftssachen zur Erziehungsfähigkeit mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 1666 und § 1666a BGB.
