Rechtspsychologie: Gutachten für das Familiengericht
Gutachten in der Familienrechtspsychologie
Über 30 Jahre fachliche Expertise in der Familienrechtspsychologie
Seit 1991 wird Dipl.-Psych. Klaus Ritter von über 85 Familiengerichten und Oberlandesgerichten bundesweit als familienpsychologischer Sachverständiger herangezogen.
Bisher wurden im Arbeitsbereich der Rechtspsychologie über 1400 familienpsychologische Gutachten für Familiengerichte zu den Bereichen Kindeswohl, Erziehungsfähigkeit, Sorgerechtsregelung, Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangs erstellt.
Ein Schwerpunkt der letzten Jahre liegt bei Kindschaftssachen zur Erziehungsfähigkeit mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 1666 und § 1666a BGB.
Zusätzlich zu den vom Familiengericht in Auftrag gegebenen Gutachten werden auch Privatgutachten für Einzelpersonen und Institutionen erstellt. Außerdem werden vorliegende psychologische Gutachten methodenkritischen überprüft und Stellungnahmen für das Familiengericht ausgearbeitet.