FAQ: Familienpsychologische Gutachten
Elternteile, Kinder und Bezugspersonen der Kinder werden hier über inhaltliche und organisatorische Fragen der vom Gericht angeordneten Begutachtung informiert. Der Sachverständige Dipl.-Psych. Ritter ist seit 1991 kontinuierlich mit der Erstellung der Gutachten beauftragt und er ist für mehr als 75 Familiengerichte und Oberlandesgerichte tätig geworden.
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