Stichwort der Psychologie: Parentifizierung

Parentifizierung als emotionaler Missbrauch des Kindes

Stichwort der Psychologie
Von Sarah Middendorf, M. Sc. Psychologin
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In einer destruktiven Parentifizierung wird das Kind für die Bedürfnisse der Eltern funktionalisiert und versucht, in der Folge dieser Rollenzuschreibung (unbewusst) zu entsprechen.


Begriffserklärung

Stichworte Psychologie: Parentifizierung
Parentifizierung

Dem Begriff der Parentifizierung kommt bei familienrechtlichen Begutachtungen häufig eine entscheidende Rolle zu. In dem folgenden Artikel soll daher das Phänomen der Parentifizierung allgemein beleuchtet und insbesondere im Zusammenhang mit familienrechtlichen Verfahren nach einer Trennung oder Scheidung der Elternteile untersucht werden. Parentifizierung meint eine Rollenumkehr zwischen Eltern und Kind. Bei der Rollenumkehr zwischen Elternteil und Kind kommt es demnach zu einer Diffusion der Generationsgrenzen im Familiensystem, das Kind übernimmt in überzogenem Maße „Eltern-Funktionen“. Dies kann sich in unterschiedlichen Bereichen manifestieren.

So kann zum Beispiel das Aufpassen auf jüngere Geschwister eine Parentifizierung darstellen, wenn das Kind diesen Aufgaben altersgemäß noch nicht gewachsen ist. Eine einfache Aufsichtsfunktion stellt sicher noch keine Parentifizierung dar; wird aber von einem 6-Jährigen die Betreuung und Versorgung eines Kleinkindes in einem erheblichen Umfang erwartet, übersteigt dies seine Fähigkeiten in hohem Maße und überträgt dem Kind einen Grad an Verantwortung, den es nicht tragen kann.

Eine Parentifizierung tritt jedoch meisten in emotionalen Bereichen auf. Kinder werden dann zum Beispiel in den Streit zwischen den Eltern hineingezogen, was sie in einen massiven Loyalitätskonflikt bringt und zudem stark überfordert. Oder ein Elternteil erwartet emotionale Unterstützung von dem Kind. Es soll den Elternteil trösten, verstehen oder unterstützen. Dies macht die beschriebene Rollenumkehr deutlich, das Kind wird für die Bedürfnisse des Elternteils funktionalisiert.

Mit diesen Aufgaben und Erwartungen, die an das Kind herangetragen werden, ist das Kind überfordert. Es fängt an, sich um das Elternteil zu sorgen und verantwortlich zu fühlen. Es kann kein Kind mehr sein, sondern versucht den Aufgaben und Erwartungen gerecht zu werden. Die kindliche Unbefangenheit geht verloren, zudem führt die ständige Überforderung zu Frustration, da das Kind von den Anforderungen überrollt wird.


Adaptive und destruktive Parentifizierung

Generell kann bei Parentifizierungsprozessen zwischen adaptiver und destruktiver Parentifizierung unterschieden werden (Polz, 2018). Adaptive Parentifizierung meint eine positive und entwicklungsfördernde Übernahme von Aufgaben. Die Aufgaben sollten dementsprechend fordernd, aber nicht überfordernd für das Kind sein. In diesem Fall kann das Kind lernen, Verantwortung zu übernehmen und empathisch zu handeln. Es kann die Erfahrung machen, Aufgaben selbstständig bewältigen zu können (Ohntrup, Pollak, Plass & Wiegand-Grefe, 2011).

Im Fokus des rechtspsychologischen und gerichtlichen Kontextes steht jedoch hauptsächlich die destruktive Parentifizierung. Hier kommt es zu einer dem Kindeswohl abträglichen Rollenumkehr, die das Kind massiv überfordert und schädigt. Aufgrund der schwerwiegenden (Langzeit-)Folgen, die dadurch eintreten können, wird eine Parentifizierung auch als emotionaler Missbrauch angesehen (Dettenborn & Walter, 2016).

In einer destruktiven Parentifizierung wird das Kind für die Bedürfnisse der Eltern funktionalisiert und versucht in der Folge dieser Rollenzuschreibung (unbewusst) zu entsprechen. Es kann daher in einer Parentifizierungsdynamik seine eigenen kindlichen Bedürfnisse nicht mehr wahrnehmen und äußern, da die Eltern ihm dafür keinen Platz geben.

Es stellt daher seine eigenen kindlichen Bedürfnisse unbewusst zurück, da diese nicht anerkannt werden. Soziale Kontakte oder Freizeitaktivitäten werden häufig nur noch vermindert wahrgenommen. Kinder, die in einer solchen Parentifizierungsdynamik gefangen sind, können kein Kind mehr sein, ihre kindliche Unbefangenheit geht verloren.

Sie wirken häufig unangemessen ernst und überangepasst, um ihrer Rolle zu entsprechen. Dies macht ihre extreme Belastung deutlich, sie müssen viel mehr Last und Verantwortung auf ihren Schultern tragen, als angemessen ist. Durch die ständige Überforderung stellen sich bei dem Kind Minderwertigkeitsgefühle ein, die schnell zu einem fragilen Selbstbild und Depressionen führen können.


Folgen und Auswirkungen einer Parentifizierung

Parentifizierung-Trennungskind
Trennungskind

Wie zuvor beschrieben, wird eine Parentifizierung als eine Unterform des emotionalen Missbrauchs gewertet und daher als Kriterium für die aktuelle Rechtsprechung hinzugezogen (Dettenborn & Walter, 2016). Parentifizierung kann eine erhebliche emotionale Belastung für Kinder darstellen und zudem die Bewältigung von altersgemäßen Entwicklungsaufgaben behindern. Zudem hat eine Parentifizierung einen Einfluss darauf, wie das Kind später eigene Beziehungen führt (Early & Cushway, 2002). Rauwald und Quindeau (2013) sprechen von einer „eigenen Form der kindlichen Traumatisierung“.

Die Folgen, Auswirkungen und Erscheinungsformen einer Parentifizierung sind vielfältig. Zu nennen sind hier an erster Stelle die fehlende Autonomieentwicklung eines Kindes durch die Fixierung auf einen Elternteil, die Entwicklung von Depressionen und psychosomatischen Reaktionen beim Kind, der psychosoziale Rückzug, schulisches Versagen und die Überhöhung und Identifikation in der Rolle des Partnerersatzes.

Als Risikofaktoren für eine Parentifizierung gelten die Abwesenheit eines Elternteils durch Tod oder Scheidung, eine psychische Erkrankung eines Elternteils und ein unsicherer Bindungsstil der Eltern. Oftmals hat Elternteil selbst in Kindheit parentifizierte Rolle eingenommen (Deimel, 2018).

Besonders eine Trennung der Eltern stellt daher häufig einen Kontext dar, in dem Parentifizierungsprozesse stattfinden können. Die psychische Belastung eines Elternteils kann zu Verlustängsten im Kind führen. Es fängt an, sich um den leidenden Elternteil zu sorgen und Verantwortung für ihn zu übernehmen. Die Bindung zu dem Elternteil ist dadurch gestört, dass sich das Kind für den Elternteil verantwortlich fühlt. Dies stellt eine Umkehr im Schutzverhalten dar. Das Kind stellt seine eigenen Wünsche zurück, um den Elternteil zufriedenzustellen.

Nach außen kann die Beziehung zwischen dem Elternteil und dem Kind also besonders eng wirken. Die Beziehung hat dann jedoch einen symbiotischen Charakter und schützt das Kind nicht, sondern belastet es. Aus diesem Prozess ergibt sich eine Abhängigkeitsbeziehung, die eine Trennung von dem parentifizierten Elternteil unmöglich macht: Das Kind fühlt sich nur dann als wertvoll und gut, wenn es für den Elternteil da ist. Das Verhalten der Eltern zeigt dem Kind unbewusst, dass es nur dann wertgeschätzt und geliebt wird, wenn es der Rollenzuschreibung entspricht und den Elternteil beispielsweise emotional unterstützt und für ihn da ist.

Dieses Beziehungsmuster verinnerlicht das Kind unbewusst und wird sich auch in folgenden Beziehungen nur gut fühlen können, wenn es für andere da sein kann. Ein von diesen Aufgaben unabhängiges Selbstbild, kann das Kind nicht entwickeln. Sein Selbstwertgefühl ist grundsätzlich an die Bedürfnisbefriedigung anderer Personen geknüpft. Aus dieser emotionalen Abhängigkeitsbeziehung können die Entwicklungsaufgaben der Individuation und Separation des Kindes kaum mehr angemessen bewältigt werden.

Aus der Parentifizierung heraus kann es zudem zu starken Loyalitätskonflikten kommen. Das Kind will den leidenden Elternteil nicht damit belasten, den anderen Elternteil auch sehen zu wollen oder bei ihm leben zu wollen. Das Kind entwickelt dann Schuldgefühle, wenn der Umgang mit dem anderen Elternteil doch angestrebt oder wahrgenommen wird.

Ein häufiger Ausweg aus diesen Schuldgefühlen stellt die Überidentifizierung mit dem einen Elternteil und die extreme Ablehnung des anderen Elternteils dar. Ein Beispiel soll dies veranschaulichen: Das Kind lebt bei dem Vater, der sehr unter der Trennung der Mutter leidet. Das Kind spürt, dass es den Vater belasten würde, wenn es die Mutter sehen oder von ihr sprechen würde. Es entwickeln sich Schuldgefühle bei dem Kind, wenn es innerlich doch die Mutter sehen möchte oder tatsächlich Umgang mit der Mutter wahrnimmt, da dies den Vater belasten würde. Das Kind fühlt sich verantwortlich. Es versucht den nicht aushaltbaren Zustand der Schuldgefühle aufzulösen, indem es die Mutter ablehnt und sich mit dem Vater identifiziert. So findet es einen „Grund“ die Mutter nicht zu sehen und den Vater zu schützen.

Zu so einem Beziehungsmuster kann es jedoch auch auf Grund einer Manipulation des Kindes gegen den anderen Elternteil kommen. Die symbiotische Beziehung zwischen dem einen Elternteil und dem Kind ist dann an die Ablehnung des anderen Elternteils geknüpft. Von dem Kind wird erwartet, den anderen Elternteil als Schuldigen oder Aggressor zu sehen.

Friedrich (2003, 2004) berichtet von unterschiedlichen parentifizierten Rollen, die dem Kind in Trennungssituationen zugeschrieben werden können. Häufig wird Kindern die Rolle eines „Geheimnisträgers“ zugewiesen. Ihnen wird Wissen anvertraut, das mehr Macht und Verantwortung gibt, als sie in diesem Alter tragen können. Sie werden funktionalisiert und stehen mit den Informationen, die ihnen anvertraut werden, hilflos zwischen den Schranken. Die umgekehrte Intention ist ebenfalls denkbar: Kinder sollen dabei als „Spion“ fungieren und beispielsweise die finanzielle Situation oder den Beziehungsstatus des anderen Elternteils in Erfahrung bringen.

Ein weiteres Beispiel ist, wenn ein Elternteil sich bei dem Kind „ausheult“ und alle Sorgen übermäßig mit ihm teilt. Dies ist eine emotionale Belastung für das Kind, welche es kaum bewältigen kann. Häufig wird das Kind auch in die Rolle des „Partnerersatzes“ gehoben. Von dem Kind wird dann erwartet, die zärtlichen Bedürfnisse des Elternteils zu befrieden, ihn zu verstehen und zu stützen. Das Kind wird in diesem Fall mit Intimitäten und Zärtlichkeiten überschüttet.

Häufig installiert der Elternteil beispielsweise ein gemeinsames Schlafzimmer für das Kind und ihn oder überschüttet das Kind mit körperlichen Annäherungen. Dies ist entwicklungspsychologisch unangemessen und behindert den Prozess der Ablösung, der altersentsprechenden Geschlechtsidentität und Individuation.


Rechtsprechung

Parentifizierung gilt als eine Unterform des emotionalen Missbrauchs und ist daher relevant für die Rechtsprechung in Bezug auf das Kindeswohl (Dettenborn & Walter, 2016).

In Sorgerechtsverfahren, in denen der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes geregelt werden soll, spielt das Kriterium der Parentifizierung eine große Rolle. In solch einem Fall gilt zu klären, bei welchem Elternteil Parentifizierungsdynamiken weniger gegeben sind.

Das Brandenburgische OLG trifft die Sorgerechtsentscheidung gegen den vom Kind geäußerten Willen, da das Kind sich in einer Parentifizierungsdynamik befand. Das Gericht sah „Hinweise auf eine Parentifizierung mit realitätsferner Idealisierung eines Elternteils und Tendenz zur Abwertung des anderen Elternteils gibt“ (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 06.06.2017, 9 UF 190/16, juris). Auch der BGH zieht das Kriterium der Parentifizierung in seine Rechtsprechung mit ein und sieht Auswirkungen einer Parentifizierung auf die Erziehungsfähigkeit. Die Parentifizierung sei „im Sinne einer Instrumentalisierung des Kindes für eigene Bedürfnisse“ und schränke daher die Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter ein. Das Sorgerecht wurde auf den Kindesvater übertragen (BGH 12. Zivilsenat, Beschluss vom 16.03.2011, XII ZB 407/10, juris).

Eine Parentifizierung kann jedoch auch eine Inobhutnahme mit einer Fremdunterbringung rechtfertigen. Das OLG Karlsruhe sieht in einer Parentifizierung eine „regelmäßige Kindeswohlgefährdung, die auch die Anordnung einer Fremdunterbringung des Kindes rechtfertigt“. Begründet wird die Gefährdung des Kindeswohls vor allem mit den Langzeitfolgen einer Parentifizierung. Dabei werden bei einer Gefährdung des Kindeswohls gemäß § 1666 BGB nicht nur bereits eingetretenen Schäden berücksichtigt, sondern auch „gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahren, [durch die] bei weiterer Entwicklung eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussagen lässt“ (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2017, 18 UF 154/17, juris).

Die Rechtsprechung zeigt daher deutlich, dass eine Parentifizierung als emotionaler Missbrauch festgeschrieben werden kann, der Eingriffe in die elterliche Sorge erforderlich machen kann. Das Kindeswohl wird durch Parentifizierung gefährdet.


Literaturangaben

Dettenborn, H., & Walter, E. (2016). Familienrechtspsychologie (Vol. 8232). UTB.

Earley, L., & Cushway, D. (2002). The parentified child. Clinical child psychology and psychiatry, 7(2), 163-178.

Friedrich, M. H. (2003). Kinder ins Leben begleiten: Vorbeugen statt Therapie. Öbv & Hpt.

Friedrich, M. H. (2004). Die Opfer der Rosenkriege: Kinder und die Trennung ihrer Eltern. Ueberreuter.

Ohntrup, J. M., Pollak, E., Plass, A., & Wiegand-Grefe, S. (2011). Parentifizierung-Elternbefragung zur destruktiven Parentifizierung von Kindern psychisch erkrankter Eltern. na.

Polz, J. (2018). Wenn Kinder zu Eltern werden–Parentifizierung als Chance oder Risikofaktor für die kindliche Entwicklung. Zeitschrift für freie psychoanalytische Forschung und Individualpsychologie, 5(2), 47-59.

Rauwald, M., & Quindeau, I. (2013). Mechanismen der transgenerationalen Weitergabe elterlicher Traumatisierungen. Vererbte Wunden. Transgenerationale Weitergabe traumatischer Erfahrungen. Rauwald M (Hrg) Beltz, Weinheim, Basel, 66-76.


Zur Autorin

Sarah Middendorf, Psychologin M. Sc., Fachartikel zur Parentifizierung
Sarah Middendorf

M. Sc. Psychologin Sarah Middendorf ist seit Anfang 2018 psychologische Mitarbeiterin im Team der Praxis Gerstner und Ritter. Sie ist im Bereich der psychodiagnostischen Sprechstunde tätig und in der familienpsychologischen Begutachtung.

Frau Middendorf hat ihr Bachelorstudium der Psychologie an der Universität Heidelberg absolviert. Sie studierte danach im Masterstudiengang Psychologie an der Universität Kassel und hat das Studium inzwischen abgeschlossen. Sie ist Psychotherapeutin in Ausbildung an einem psychodynamischen Aus- und Weiterbildungsinstitut.