Google-Bewertungen: Unsere Erfahrungen
Unsachliche Kritik, falsche Behauptungen und Abwertungen bei Google
Die Praxis Ritter und Gerstner ist, wie viele andere Praxen und Unternehmen, davon betroffen, dass es im Internet zu polemischen und unzutreffenden Bewertungen bei Google kommt. Wir schildern hier unsere Erfahrungen seit 2020 und den Hintergrund.
Wie kommt es zu negativen Bewertungen?
Unsere Praxis arbeitet seit Jahrzehnten kompetent und anerkannt für zahlreiche Familiengerichte und Oberlandesgerichte. Wir führen dabei Begutachtungen im Bereich Kindeswohl durch und erstellen Gutachten zu den Fragen Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsregelung, Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern.
Mit den Ergebnissen eines familiengerichtlichen Verfahrens sind nicht alle Beteiligten einverstanden. Es entstehen verständlicherweise enttäuschte Erwartungen. Neben sachlicher Kritik kommt es aber in Einzelfällen zu polemischen Entgleisungen, Bedrohungen, Pöbeleien und Beleidigungen gegenüber den beteiligten Fachkräften des gerichtlichen Verfahrens. Eine Form der Abwertung ist dabei die Verbreitung von falschen Behauptungen und Verunglimpfungen über 1-Sterne-Rezensionen bei Google.
Unsere Praxis ist offen für sachliche Kritik
Die Fachkräfte unserer Praxis nehmen kontinuierlich Fortbildung in Anspruch und wir arbeiten eng mit den Familiengerichten zusammen. Wir setzen uns mit sachlicher Kritik ausführlich auseinander. Gleichzeitig sind wir während der gesamten Begutachtung an den Beweisbeschluss des Familiengerichts gebunden und untersuchen mit objektiven und wissenschaftlichen psychologischen Methoden, welche Belastungen und Gefährdungen des Kindeswohls in einem Familiensystem vorliegen.
Gefährdungen des Kindeswohls, Einschränkung der Erziehungsfähigkeit bei Elternteilen und die Vernachlässigung oder Misshandlung des Kindes müssen wir dem Familiengericht im Gutachten darstellen. Wir leisten damit eine wichtige Hilfestellung für das familiengerichtliche Verfahren und diese Arbeit wird von den Familiengerichten sehr anerkannt.
Über die rechtlichen Konsequenzen nach Vorlage des Gutachtens entscheidet das jeweilige Familiengericht und gegebenenfalls als zweite Beschwerdeinstanz das Oberlandesgericht. Die Familiengerichte überprüfen die Einwände gegen das psychologische Gutachten ausführlich und nehmen nur qualifizierte Gutachten als Entscheidungsgrundlage. Unsere Praxis ist bisher in mehr als 30 Jahren von über 80 verschiedenen Familiengerichten und Oberlandesgerichten bundesweit beauftragt worden. Die Qualität unserer Expertise ist daher umfassend und kontinuierlich gewürdigt und geprüft.
Wie kommt es zu Herabsetzungen und Falschinformationen?
Viele Elternteile im familiengerichtlichen Verfahren setzen sich produktiv mit den Ergebnissen des psychologischen Gutachtens und der Entscheidung des Familiengerichts auseinander. Sie sehen die Notwendigkeit eines besseren Umgangs mit dem Kind und die Bedeutung der Inanspruchnahme fachlicher Hilfen.
Einige wenige Personen zeigen sich jedoch uneinsichtig und destruktiv. Sie suchen die Schuld grundsätzlich bei den beteiligten Fachkräften (Familiengericht, Jugendamt und Gutachter) und überziehen diese mit ungerechtfertigten pauschalen Abwertungen und Beschuldigungen.
Hieraus entstehen die Beleidigungen, Unterstellungen und Falschinformationen, die sich auch auf den Ein-Sterne-Bewertungen unserer Praxis bei Google wiederfinden. Häufig wählen die Beteiligten die Anonymität, statt sich mit ihrer Kritik an den Gutachter selbst zu wenden.
Die negativen Bewertungen werden vermutlich von immer den gleichen wenigen Personen ins Netz gestellt, die sich dazu jeweils andere Pseudonyme ausdenken. Sie versuchen damit, den falschen Eindruck zu erwecken, dass unsere Praxis unqualifizierte Arbeit leisten würde.
Wie gehen wir mit diesen Diffamierungen um?
Ratsuchende im Internet sind darauf angewiesen, sachliche und zutreffende Informationen zu erhalten. Cybermobbing ist eine Straftat und falsche Behauptungen stellen seriöse Praxen und Unternehmen in ein schlechtes Licht. Wir weisen daher Google auf Diffamierungen, Verunglimpfungen und Falschinformationen hin.
Google hat bereits mehrere Rezensionen, die unsere Praxis betreffen, aufgrund eindeutiger Beleidigungen und rechtswidriger Inhalte gelöscht. Hieraus ist zu entnehmen, dass bei Google und anderen Anbietern das Problembewusstsein gewachsen ist, die Kommunikation im Internet besser zu schützen.
Der Gesetzgeber, die Polizei und Staatsanwaltschaft werden zunehmend aktiv und Cybermobbing ist strafbar. Folgende Straftatbestände können nach dem Strafgesetzbuch (StGB) bei Cybermobbing in Betracht kommen:
Beleidigung (§ 185 StGB), Üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Gewaltdarstellung (§ 131 StGB).
Die Gerichte können daher über Google und die Internetdienste klären, wer hinter herabwürdigenden Beiträgen steckt und die Täter belangen! In besonders schweren Fällen leitet unsere Praxis zivil- und strafrechtliche Schritte gegen die Urheber von Cybermobbing ein.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
Wir wenden uns dagegen, dass einzelne Personen Google und das Internet missbrauchen, um Unterstellungen und falsche Behauptungen zu verbreiten. Eine demokratische Kultur der Kommunikation benötigt konstruktive Kritik, aber keine unsachliche Polemik.
Praxis Ritter und Gerstner