Gutachten für das Familiengericht

Information für das Familiengericht und Oberlandesgericht

Über drei Jahrzehnte Erfahrung in familienrechtspsychologischer Begutachtung

Dipl.-Psych. Ritter bringt mehr als 30 Jahre Berufserfahrung als familienpsychologischer Sachverständiger ein. Seit 1991 hat er über 1400 Begutachtungen in Kindschaftssachen für rund 85 Familiengerichte und Oberlandesgerichte in ganz Deutschland durchgeführt.


Gutachten für das Familiengericht durch den Sachverständigen Dipl.-Psych. Klaus Ritter
Begutachtung für das Familiengericht

Dipl.-Psych. Ritter ist zusätzlich als Psychotherapeut und Psychoanalytiker in freier Praxis mit Approbation in Kassel niedergelassen und damit zur Begutachtung, Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen qualifiziert. In die Begutachtung fließen daher nicht nur Erfahrungen im familienpsychologischen Bereich ein, sondern auch die klinische Erfahrung in der Beurteilung von psychischen Auffälligkeiten und Verhaltensstörungen.


In den letzten Jahren war der Schwerpunkt der Begutachtung bei der Frage des Kindeswohls und der Erziehungsfähigkeit (Verfahren nach § 1666 und 1666a BGB). In diesem Bereich wurden umfangreiche Erfahrungen gesammelt, insbesondere in der Begutachtung von Elternteilen mit psychischen Störungen, dissozialen Strukturen und Suchterkrankungen. Viele Begutachtung bezogen sich auf Kinder und Jugendliche, die Gewalt und sexuellen Missbrauch erlebt haben.


Aufträge zur Begutachtung können von Familiengerichten und Oberlandesgerichten grundsätzlich überregional übernommen werden.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von umfangreichen Begutachtungen zu Aufgabenstellungen des Kindeswohls, des Sorgerechts und des Umgangs beträgt in der Regel 6 – 8 Monate nach Eingang der Gerichtsakte.  >>> Angaben zur aktuellen Bearbeitungsdauer


In dringenden Fällen (akute Kindeswohlgefährdung oder anderweitige Eilbedürftigkeit) können Termine zur Begutachtung vorgezogen werden, damit eine vorläufige Einschätzung (gutachterliche Stellungnahme) erfolgen kann. Wir bemühen uns, diese schriftliche Stellungnahme dem Familiengericht innerhalb von wenigen Wochen vorzulegen. 


Im Rahmen der familienpsychologischen Begutachtung erfolgt eine umfangreiche Exploration: Hausbesuche im Familiensystem, Befragung der Elternteile, Anhörung von relevanten Bezugspersonen des Kindes, Durchführung von Interaktionsbeobachtungen, Diagnostik zur Erforschung des Kindeswillens, Auswertung von schriftlichen Unterlagen, informatorische Anhörungen und Rücksprache mit Fachkräften (Jugendamt, Heimeinrichtungen, Familienhelfer, Beratungsstelle und Therapeuten).