Gutachten

eBO Behördenpostfach für Gutachten

Neu eingerichtet: das besondere Behördenpostfach eBO für Kommunikation mit den Familiengerichten

Das besondere Behördenpostfach (kurz: eBO) ist ein sicheres, elektronisches Kommunikationsmittel, das von der Justiz für die Übermittlung vertraulicher und rechtsverbindlicher Inhalte bereitgestellt wird. Es ermöglicht professionellen Verfahrensbeteiligten wie Sachverständigen, Verfahrensbeiständen oder Behörden eine rechtsverbindliche Kommunikation mit Gerichten auf dem Niveau des elektronischen Rechtsverkehrs (§§ 130a, 130d ZPO).

In der familiengerichtlichen Praxis dient das eBO insbesondere dem datenschutzkonformen Versand und Empfang gerichtlicher Verfügungen, Schriftsätze, Gutachten sowie Beschlüssen und Urteilen. Dabei ersetzt es zunehmend den klassischen Postversand und Faxverkehr und gewährleistet zugleich Authentizität, Vertraulichkeit und Integrität der übermittelten Daten.

Für familienpsychologische Sachverständige bedeutet das eBO eine beschleunigte, nachvollziehbare und gerichtsfeste Kommunikation mit Familiengerichten – etwa bei der formalen Übermittlung von Gutachten, dem Empfang gerichtlicher Beweisbeschlüsse oder der Koordination von Anhörungsterminen. Die Nutzung ist an eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) gekoppelt, was die rechtsverbindliche Kommunikation zusätzlich absichert.

Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung der Justiz (insbesondere im Kontext des § 14 FamFG i. V. m. § 130d ZPO) ist das eBO ein zentrales Instrument für die effiziente und sichere Zusammenarbeit zwischen Sachverständigen und Familiengerichten. Es trägt zur Beschleunigung des Verfahrens, zur Beweiswertsicherung sowie zur Entlastung administrativer Abläufe bei.

Unsere Praxis hat für einen effektiven und fortschrittlichen Kommunikationsaustausch mit den Familiengerichten das Behördenpostfach eBO seit Ende Juni 2025 eingerichtet. Für den internen Austausch lautet die Adresse: „Praxis Klaus Ritter“.

Dipl.-Psych. Ritter ist seit 1991 als familienpsychologischer Sachverständiger tätig und wird von zahlreichen Familiengerichten bundesweit zu den familienrechtlichen Fragestellungen Erziehungsfähigkeit, Regelung der elterlichen Sorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Ausgestaltung des Umgangsrechts beauftragt.


Gerade bei familienpsychologischen Begutachtungen ist eine zeitnahe Übermittlung wichtig: Fertige Gutachten können direkt nach Abschluss elektronisch übermittelt werden, ohne auf den oft verzögerten klassischen Postweg angewiesen zu sein. Auch psychologische Zwischenberichte – etwa bei Kindeswohlgefährdung – sowie kurzfristig angeforderte Stellungnahmen bei eiligen richterlichen Entscheidungen (z. B. im Kontext von § 1666 BGB) erreichen das Gericht dank des eBO deutlich schneller und dokumentensicher.

Unsere Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der herkömmliche Postversand zunehmend langsamer geworden ist: Die Laufzeiten sind oft nicht vorhersehbar, es kam wiederholt zu erheblichen Verzögerungen bei der Zustellung wichtiger Postsendungen. Diese Verlangsamungen beeinträchtigen die Effektivität des Verfahrens.