Kapazitäten: Bearbeitungsdauer von Gutachten

Informationen für das Familiengericht und Oberlandesgericht

Freie Kapazitäten und Bearbeitungszeit: Sechs Monate für neue Begutachtungen

Stand der Information: 01.01.2025


Bearbeitungszeit und Annahme neuer Begutachtungen in Kindschaftssachen

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Begutachtungen in Kindschaftssachen, insbesondere zu den Themen Erziehungsfähigkeit, Sorgerecht und Umgangsregelungen, beträgt aktuell etwa sechs Monate ab Eingang der Gerichtsakte in unserer Praxis.

Bei mittlerer Arbeitsauslastung stehen derzeit Kapazitäten zur Verfügung, sodass neue Begutachtungen angenommen werden können.

Nach Erhalt des Auftrags sowie der Akte beginnt Dipl.-Psych Ritter in der Regel umgehend mit der Begutachtung und vereinbaren die ersten Explorationstermine mit den Beteiligten. Eine detaillierte Darstellung des Ablaufs der Exploration finden Sie hier.

In dringenden Fällen ist es möglich, die diagnostischen Termine vorzuziehen. Dadurch kann dem Familiengericht innerhalb von etwa sechs Wochen eine vorläufige Einschätzung in Form eines Zwischenberichts übermittelt werden.

Unsere Praxis führt Begutachtungen überregional durch und ist seit 1991 für mehr als 85 Familiengerichte und Oberlandesgerichte tätig. In dieser Zeit haben wir über 1400 umfangreiche Gutachten zu den Fragestellungen Erziehungsfähigkeit, Sorgerecht und Umgang erstellt.

Die Angaben zur beruflichen Qualifikation des Sachverständigen Dipl.-Psych. Ritter sind hier dargestellt.

Familienpsychologischen Begutachtung durch den Sachverständigen Dipl.-Psych. Klaus Ritter
Begutachtung: Der Streit um Kind

Fragen und Anliegen beantwortet unser Sekretariat unter Telefon: (0561) 6 85 80 oder per E-Mail: info@ritter-gerstner.de