Stichwort der Psychologie: Elterliches Entfremdungssyndrom

PAS: Kindeswille und Loyalitätsdruck

Von Arta Konjusha, Psychologin M.Sc.


Als Resultat des manipulierenden elterlichen Verhaltens im Rahmen des Entfremdungssyndroms fällt das Kind durch polarisierende Verhaltensweisen auf.

 


Überblick zum Entfremdungssyndrom

 

Entfremdungssyndrom
Streit ums Kind

Das Parental Alienation Syndrome (PAS) gilt als eine extreme Ausprägung des Konfliktes zwischen Kindeswillen und Loyalitätsdruck von Bezugspersonen. Das Entfremdungssyndrom entsteht durch eine massive Beeinflussung des Kindes durch einen Elternteil mit der Folge der Entfremdung des Kindes vom anderen Elternteil. Der Begriff PAS wurde Mitte der 1990er-Jahre durch den US-amerikanischen Kinderpsychiater Gardner geprägt, welcher sich darum bemühte, dieses Syndrom als speziellen Befund zu etablieren. Dies initiierte zahlreiche Diskurse über die Phänomenologie und empirische Fundierung des Konzepts, welches bis heute jedoch als nicht gesichert gilt.


 

Wann tritt das PAS auf?

 

Nach Trennung und Scheidung treten oft Auseinandersetzungen um das Umgangsrecht auf. Die Eltern versuchen zum Beispiel, den anderen Elternteil aus der Erziehung auszugrenzen. Oft werden natürliche kindliche Stresssymptome wie Verhaltens- oder funktionelle Auffälligkeiten (Symptome ohne erkennbare organische Ursache) als Ausdruck der negativen Beeinflussung oder Überforderung durch den anderen Elternteil umgedeutet, sodass die Schlussfolgerung eines notwendigen Kontaktabbruchs getroffen wird.

Auch die Eltern sind infolge der Trennung häufig psychisch belastet, weshalb die Wahrnehmung und Beschäftigung mit der psychischen Belastung der eigenen Kinder vernachlässigt wird. Bei dem sogenannten Besuchsrechtssyndrom entstehen die kindlichen Symptome durch Trennungsängste, Autonomieprobleme, fehlende Objektkonstanz oder einen unbewusst durch die Eltern geschaffenen Loyalitätskonflikt.

Aufgrund der elterlichen Besorgnis wird dazu tendiert, den anderen Elternteil zu entwerten und für die natürlichen Reaktionen des Kindes verantwortlich zu machen. Das Besuchsrechtssyndrom ist jedoch vom PAS abzugrenzen. Zur Entwicklung des PAS kommt es vielmehr, wenn ein Kind unbewusst und bewusst vom betreuenden Elternteil in einen starken Loyalitätskonflikt getrieben, der Umgang mit dem anderen Elternteil erheblich erschwert wird und das Kind durch seinen Wunsch der Kontaktaufrechterhaltung Schuldgefühle entwickelt.

Durch den Stress der Nachtrennungssituation und die einhergehenden Konflikte wird der betreuende Elternteil motiviert, das Kind aus Gründen wie Rache, Verlustängsten oder falschen Schutztendenzen zu beeinflussen, sodass dieses die negative Haltung gegenüber dem anderen Elternteil übernimmt. Zudem beansprucht der betreuende Elternteil die Zuneigung und Liebe des Kindes exklusiv für sich. Es entwickelt sich eine symbiotische Beziehung, in der das Kind als Partnerersatz des betreuenden Elternteils fungiert.


 

Wie drückt sich das PAS aus?

 

Entfremdungssyndrom
Das Trennungskind

Als Resultat des manipulierenden elterlichen Verhaltens im Rahmen des Entfremdungssyndroms fällt das Kind durch polarisierende Verhaltensweisen auf. Gardner (1992) beschreit acht Kardinalsymptome, die Kinder bei PAS zeigen: Zum Beispiel wird der entfremdete Elternteil durch die Kinder herabgesetzt, in dem er als bösartig oder gefährlich bezeichnet wird. Es können zudem absurde Rationalisierungen der Vorwürfe stattfinden. Diese äußern sich dadurch, dass das Kind zum Beispiel erklärt, sich einen neuen Vater suchen zu müssen, welcher bestimmte Eigenschaften nicht hat.

In der kindlichen Haltung zeigt sich darüber hinaus keine natürliche Ambivalenz. Vielmehr spaltet das Kind seine Eltern auf. Der geliebte Elternteil wird als ausschließlich gut wahrgenommen und es wird sich ihm in schwer nachvollziehbarer und insgesamt kompromissloser Art zugewandt. Vom als negativ bewerteten Elternteil wendet sich das Kind mit einer Feindseligkeit ab, die ebenfalls nicht objektiv begründbar scheint. Des Weiteren setzt das Kind die eigene Meinung betont ein, um sich und andere von der Richtigkeit der Ablehnung zu überzeugen.

Die Ablehnung wird vom Kind ausgeweitet, sodass das gesamte soziale und familiäre Umfeld des entfremdeten Elternteils verunglimpft wird. Es wird reflexartig Partei für den betreuenden Elternteil ergriffen. Ferner fehlen die Schuldgefühle des Kindes. Es rechtfertigt die eigene Feindseligkeit und ,,borgt’’ sich vom betreuenden Elternteil Szenarien. Diese werden als Redewendungen von der manipulierenden Person übernommen und charakterisieren die negative Haltung zum anderen Elternteil. Insgesamt müssen beim Kind nicht alle Symptome vorliegen. Entlang der Anzahl der Symptome werden von Gardner jedoch Schweregrade unterschieden, welche mit unterschiedlichen therapeutischen und rechtlichen Interventionen assoziiert werden.


 

Welche Bedeutung haben die Symptome für das Kind?

 

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Scheidungsfamilie

Die hoch konflikthaften Familienstreitigkeiten bedeuten für das Kind Stress. Auf welche Art ein Kind diesen Stress verarbeitet, hängt von seiner allgemeinen Resilienz und seinen Bewältigungsstrategien ab. Resilienz gilt als das Verhältnis von Faktoren, die das Kind schützen und denen, die das Kind verletzlich machen. So werden Schutzfaktoren als psychische und umgebungsbezogene Ressourcen eines Kindes verstanden. Als Risikofaktoren werden die kind- und umgebungsbezogenen Stressoren und Belastungen bezeichnet. Insgesamt kann sich dem Verhalten von Kindern zur Stressbewältigung über verschiedene Theorien genähert werden. Im Zuge dessen wird zwischen problemzentrierter und emotionszentrierter Bewältigung unterschieden.

Das problemzentrierte Coping zielt auf die Veränderung der Situations- oder personenbezogenen Bedingungen ab. Das Kind bewältigt die Situation zum Beispiel, in dem es sich zu- oder abwendet oder versucht, die Konflikte für die Eltern zu lösen, wodurch jedoch die Selbstwirksamkeitserwartung labilisiert wird. Beim emotionszentriertem Coping steht hingegen die Veränderung oder Kontrolle der eigenen, meist als unangenehm wahrgenommen, Gefühle im Vordergrund.

Bei Kindern im Vorschul- und frühen Schulalter dominieren Gefühle von Hilfslosigkeit, Trennungs- und Verlustangst sowie Schuld. Ältere Kinder empfinden vor allem Wut gegenüber den Bezugspersonen. Zur Reduktion der negativen Gefühle werden die Sachverhalte anders bewertet und die Aufmerksamkeit auf die Fakten neu verteilt. Dies findet zum Beispiel über intellektualisierende kindliche Erklärungen oder Rationalisierungen für die Parteinahme und feindselige Abwendung statt.

Allgemeinpsychologisch kann sich dem kindlichen Verhalten über den Fokus der kindlichen Bedürfnisse und deren Erfüllung im konkreten Entfremdungsgeschehen genähert werden. Zentrale Bedeutung haben hierfür die Kontrollüberzeugungen des Kindes. Durch die Situation erleben Kinder meist einen enormen Kontrollverlust. Sie müssen die eigenen Gefühle verleugnen und Bindungsabbrüche hinnehmen.

Zudem müssen sie die Konflikte zwischen erlebter und suggerierter Realität sowie den eigenen Einstellungen und dem gezeigten Verhalten aushalten. Die Annahme von Vorhersehbarkeit, Beeinflussbarkeit, Erklärbarkeit und Selbstwirksamkeit haben einen großen Einfluss auf die Bewältigung dieser Stresssituationen. Durch Überdistanzierung und Überidentifikation entsteht bei Kindern das Gefühl, die Kontrolle zurückerlangen zu können.

Psychodynamisch ist dieser Prozess interessant, da durch den Kontrollverlust eine Bedrohung des ,,Ich’’ stattfindet. Im psychischen Apparat des Individuums übernimmt das ,,Ich’’ die Vermittlerfunktion zwischen eigenen Wünschen, Moral- und Wertvorstellungen und den Anforderungen der Außenwelt. Es ist somit für die Selbsterhaltung zuständig. Ein Kontrollverlust bedeutet demnach eine Bedrohung des ,,Ich’’ und damit auch eine Bedrohung der seelischen Gesundheit eines Individuums. Als aktive Instanz versucht das ,,Ich’’, einen Kompromiss herzustellen, indem zum Beispiel Abwehrleistungen wie Rationalisierungen oder Spaltungen stattfinden.

Hierdurch kommt es zu Kontrollillusionen, die zwar zeitlich begrenzt sind, jedoch kurz- und mittelfristig eine Handlungsfähigkeit herstellen. Allgemeinpsychologisch kann das kindliche Verhalten auch als Komplexitätsreduktion verstanden werden. Die Überforderung des ,,Ich’’ durch die Konflikte und die Komplexität der Situation wird durch äußerlich vereinfachende (Re-)Aktionen, psychodynamisch aber höchst aufwendige Abwehrvorgänge, zu minimieren versucht.


 

Welchen Eigenanteil trägt das Kind am Geschehen?

 

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Trennungskind und Loyalitätskonflikt

Die kindliche Verarbeitung einer solchen Situation kann als Prozess mit verschiedenen Phasen bezeichnet werden. In der Phase der äußerlichen Anpassung dominiert das Reagieren. In der Phase der gestaltenden Verinnerlichung dominiert das Agieren. So befindet sich ein Kind – mag es auch vehement protestieren – noch nicht im intentionalen Stadium, wenn es der Aufforderung folgt, zu dem nicht hauptsächlich betreuenden Elternteil zu gehen.

In der Verinnerlichungsphase ist die Gut-Böse-Einteilung beispielsweise ein Schema, welches das Kind kognitiv und emotional entlastet. Durch diesen Verarbeitungsmodus entsteht eine neue psychische Realität. Diese gehört nun zur Identität des Kindes. Trifft das Kind aktiv Entscheidungen aus mehreren Handlungsalternativen, so ist die intentionale Phase der Willensbildung erreicht. Der Wille zeichnet sich sodann durch Zielorientierung, Intensität und Stabilität aus. Das Kind bringt jetzt einen Eigenanteil ein und wird unter Loyalitätsdruck und Entfremdung zum Akteur. Mithilfe dessen kann das Kind sein Stresserleben mindern und seine Handlungsfähigkeit wiedererlangen.

Wesentlich ist deshalb die Anerkennung, dass eine neue psychische Realität entstanden ist. Zur Kindeswohlsicherung gilt so viel Akzeptanz des Kindeswillens, wie möglich und so viel regulierender Eingriff, wie nötig. Stellt man sich die kritische Frage, wie stabil diese Vorteile für das Kind sind, muss eingeräumt werden, dass die Länge dieses Status quo unklar ist. Nahzielorientierungen dienen jedoch auch im Erwachsenenverhalten schon lange als Entscheidungsgrundlage und müssen deshalb berücksichtigt werden.

Der Eigenbeitrag des Kindes kommt in diesem Fall auch durch Wahrnehmungs-, Erinnerungs- und Urteilsverzerrungen zustande. Zum einen stellen solche Verzerrungen normale Begleiterscheinungen menschlicher Informationsverarbeitung dar. Diese halten Individuen insgesamt funktionsfähig. Zum anderen darf jedoch die ursächliche Beeinflussung nicht unterschätzt werden. Insgesamt wird deutlich, dass stets verschiedene Perspektiven betrachtet werden müssen, um zu einer ganzheitlichen Einschätzung kommen zu können.


 

Welche Risiken bestehen für das Kindeswohl?

 

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Trennungsangst

Die Betrachtung des Entfremdungsprozesses zeigt auf, dass sich das Geschehen als fortlaufender Wechsel verschiedener Aktionen abspielt. Hier besteht die Gefahr, nur Teilzusammenhänge zu erkennen und das Kindeswohl sekundär zu gefährden, in dem gegen den Elternteil interveniert und/oder das Kind herausgenommen wird. Besteht eine isolierte Sicht auf den Teilzusammenhang zwischen Manipulation und Anpassung, werden die Bewältigungsprozesse des Kindes übersehen und gegebenenfalls zerstört.

Die Bewältigung und die Ressourcen des Kindes würden ignoriert. Hier bestünde für das Kind das Risiko, in den Ohnmachtsstatus zurückzufallen. Bei der Entscheidung für Interventionen gegen die Eltern muss sorgfältig abgewogen werden. Es gilt das Prinzip, dass sich diese Abwägung vorrangig am Kindeswohl und nicht am elterlichen Fehlverhalten zu orientieren hat.

Das zweite Risiko besteht bei einer isolierten Sicht auf den Eigenbeitrag des Kindes. Dieser führt zu einer Unterschätzung der psychischen Gefährdung des Kindes durch die enorme Beeinflussung, Verunsicherung und die Entfremdung vom Elternteil. Zudem könnte bei einer isolierten Sicht auf das kindliche Verhalten jede, wenn auch instabile, Wunschtendenz als kindlicher Wille interpretiert werden.

Hier wird nicht bedacht, dass das Kind unter dem Loyalitätsdruck massivem Stress ausgesetzt ist, was die Bewältigung und die selbstständige Willensbildung erschwert. Interventionen, wie das Aussetzen von Kontakten, bergen die Gefahr, den Schwierigkeiten nur zeitlich auszuweichen. Deshalb gilt auch hier die konkrete Kindeswohlorientierung.

Laut KG Berlin (Beschluss vom 20.06.2014 – 3 UF 159/12) kann „der Ausschluss des Umgangs eines Elternteils mit seinem Kind nach § 1684 Abs. 4 BGB [jedoch] gerechtfertigt sein, wenn das Kind den Umgang mit dem Elternteil vehement ablehnt und anzunehmen ist, dass eine Missachtung dieses Willens das Wohl des Kindes gefährdet. Der Bedeutung des Elternrechts und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann […] dadurch Rechnung getragen werden, dass die Zeit […] begrenzt wird. Letzteres scheidet aus, wenn schon die […] Begrenzung und […] Überprüfung des Ausschlusses eine das Kindeswohl gefährdende Belastung für das Kind darstellt.“

Das OLG Zweibrücken (Entscheidung vom 09.05.2005 – 6 UF 4/05) betont bezüglich eines Wiederaufbaus von Umgangskontakten, dass es nicht dem Kindeswohl widerspricht, ,,wenn dem Elternteil, bei dem [das Kind] nicht lebt, trotz einer mehrjährigen Unterbrechung […] ein Umgangsrecht eingeräumt wird. Das Vorliegen [des PAS] macht es jedoch erforderlich, […] dass zunächst nur ein betreuter oder beschützter Umgang im Beisein fachkundiger Personen gestattet wird.“

In einem Beschluss vom AG Fürstenfeldbruck (01.03.2001 – 1 F 138/01) heißt es indes, dass, wenn „eine eindeutige Gefährdungssituation in Form eines sog. PAS-Syndroms vorliegt, […] eine Änderung der Sorgerechtslage nötig [ist]. Vorliegend wird deshalb der Teilbereich Aufenthaltsbestimmungsrecht […] übertragen [und] […] eine gemeinsame elterliche Sorge etabliert […].“

Insgesamt wird deutlich, dass die Teilaspekte des PAS von den Gerichten unterschiedlich gewichtet werden. Im konkreten Fall sollte die Situation des Kindes deshalb ausführlich exploriert werden, um eine fundierte Einschätzung treffen und mögliche Handlungsoptionen im Hinblick auf die Gefährdungslage des Kindes herausarbeiten zu können.

Besteht zum Beispiel eine größere Kindeswohlgefährdung durch die Beeinflussung und Entfremdung? Wird das Kindeswohl massiver gefährdet, wenn es vom Elternteil getrennt wird? Führt eine Etablierung der gemeinsamen elterlichen Sorge wirklich zu Kommunikationsbemühungen aufseiten der Kindeseltern oder verschärfen sich die Konflikte weiterhin? Es bedarf somit einer sorgfältigen Betrachtung der Wirkungszusammenhänge und des Kindeswohls.


 

Ausblick zum Entfremdungssyndrom

 

Die Prägung des Begriffs durch Gardner stieß eine hitzige Diskussion rund um das Konzept PAS an. Auch in Deutschland fand es schnell Verbreitung, führte zu voreiligen Schlüssen, Glaubensbekenntnissen und problematischem Aktivismus hinsichtlich der Interventionsbestrebungen. Schnell wurden grundsätzliche Bedenken an dem Konzept postuliert und dessen wissenschaftliche Fundierung (vgl. Bruch, 2002) infrage gestellt.

Die fehlende Aufnahme des PAS in die neue Version des internationalen Klassifikationssystems psychischer Störungen (DSM-V) verdeutlicht ebenfalls, dass das PAS als Diagnosekriterium nicht gerechtfertigt ist. Das Konzept bleibt in seiner Phänomenologie insgesamt an der Oberfläche der kindlichen Symptome. Darüber hinaus wurden keine psychodynamischen Ansätze zum Verständnis der tieferliegenden Problematik integriert, wodurch eine einseitige und unzureichende Sichtweise bestehen bleibt.

Die Schwierigkeit des Konzepts zeigt sich auch durch die unterschiedlichen Verfahrensweisen und Schwerpunktsetzungen der Gerichte. Dennoch kann das PAS Fachkräften als Annäherung zum Verständnis von Familienrechtsstreitigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit kindlichem Entfremdungsverhalten, dienen.


 

Literatur

 

AG Fürstenfeldbruck (Beschluss vom 14. März 2001 – 1 F 138/01). Elterliche Sorge: Sorgerechtsänderung bei beharrlicher Umgangsvereitelung durch die alleinsorgeberechtigte Mutter.

 

Andritzky, W. (2003). Parental Alienation Syndrome. Nicht instrumentalisieren lassen. Deutsches Ärzteblatt PP, 2, 81-82.

 

Dettenborn, H. & Walter, E. (2015). Familienrechtspsychologie. 2 Aufl. München: Ernst Reinhard.

 

KG Berlin (Beschluss vom 20. Juni 2014 – 3 UF 159/12). Umgangssache: Ausschluss von Besuchskontakten bei vehementer Verweigerungshaltung des Kindes.

 

Mindell, R. (2001): Der Beitrag der Tiefenpsychologie zur Debatte über nichtbewusste psychische Prozesse. Zürich. Unveröff. Arbeit an der Abteilung Allgemeine Psychologie der Universität Zürich. Zürich.

 

OLG Zweibrücken (Entscheidung vom 09. Mai 2005 – 6 UF 4/05). Umgangsregelung: Art und Umfang bei einem gezielt herbeigeführten elterlichen Entfremdungssyndrom.


 

Autorin

 

Arta Konjusha, Psychologin
Arta Konjusha

Arta Konjusha studierte im MSc Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Kassel und hat ihren Abschluss dort erworben.

Im Master-Studium standen für Frau Konjusha psychodynamische Verfahren im Interessensfokus. In ihrer Masterarbeit beforschte Frau Konjusha die trans-diagnostische Relevanz des Konstrukts der inneren Leere.

Frau Konjusha ist seit April 2019 als Psychologin in der psychotherapeutischen Praxis Ritter und Gerstner tätig. Im Rahmen der familienpsychologischen Diagnostik für die Familiengerichte führt sie Explorationen, psychologische Testverfahren und Hausbesuche durch. Frau Konjusha befindet sich in der Ausbildung zur Psychotherapeutin (tiefenpsychologisch fundierte und psychoanalytische Psychotherapie).

 


 

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