Privatgutachten im Familienrecht

Parteigutachten in Kindschaftssachen

Was sind Privatgutachten?

Gutachten für das Familiengericht und Privatgutachten durch Dipl.-Psych. Klaus Ritter
Gutachten für das Familiengericht

Psychologische Gutachten können durch eine private Person (Elternteile oder andere Bezugspersonen) oder durch Institutionen (Pflegestelle, Heimeinrichtung oder Jugendamt) bei Dipl.-Psych. Ritter in Auftrag gegeben werden. Privatgutachten (auch Parteigutachten genannt) sind im Vorgehen und in der Diagnostik von Gerichtsgutachten zu unterscheiden, die direkt vom Familiengericht in Auftrag gegeben werden. Privatgutachten können auch über Ihren Familienanwalt direkt in Auftrag gegeben werden.

Diese Gutachten dienen meistens dazu, die Position einer Partei im familiengerichtlichen Verfahren zu untermauern oder das bereits vorliegende Sachverständigengutachten mit einer zusätzlichen Expertise methodenkritisch zu hinterfragen.

Der Sachverständige wird als Privatgutachter in Absprache und im Auftrag des Auftraggebers tätig, die Kosten für das Privatgutachten müssen privat getragen werden. Es wird jeweils ein individueller Kostenvoranschlag erstellt.

Bei Privatgutachten können Exploration in der Praxis des Sachverständigen Kassel durchgeführt werden, im Rahmen eines Hausbesuches bei dem Elternteil und als Videokonferenz. Teile der Exploration werden in der Regel durch psychologische Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Sachverständigen durchgeführt.

Diese Gutachten können beispielsweise für eine Konfliktlösung bei Fragen zur Ausgestaltung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder des Umgangs eingesetzt werden. Die Gutachten können auch in einem laufenden familiengerichtlichen Verfahren eingesetzt werden.


Für welche Fragen eignet sich ein Privatgutachten?

Ein Gutachten kann zu jeder Frage der Familienrechtspsychologie ausgearbeitet werden. Häufige Themen sind die Ausgestaltung des Umgangsrechts für das Kind nach Trennung und Scheidung, Wünsche nach Abänderung des Umgangs oder die Überprüfung der Erziehungsfähigkeit.

Die Begutachtung ist insbesondere sinnvoll, falls der gerichtlich bestellte Sachverständige zu der Einschätzung kommt, dass schwerwiegende Einschränkung der Erziehungsfähigkeit oder sogar eine Erziehungsunfähigkeit bei einem Elternteil vorliegt. Dieser Elternteil kann die Stimmigkeit des Gutachtens überprüfen lassen und psychodiagnostische kann seine Erziehungsfähigkeit durch den Sachverständigen Ritter überprüft werden. Diese Einschätzungen müssen vom Familiengericht bei der Beweiswürdigung mitberücksichtigt werden.

Beispiele zur Begutachtung finden Sie hier.


Muss das Familiengericht ein Privatgutachten berücksichtigen?

Zu der Berücksichtigung eines Privatgutachtens hat sich auch das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Beschluss vom 10.06.2015 (Az. 11 Wx 33/15) geäußert:

Es entspricht der std. Rspr. des BGH (vgl. etwa Beschluss v. 21.3.2013 – V ZR 204/12
–, juris Rz. 6, m. w. N.), dass in der Sachverständigenbeweisaufnahme allen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen ist; insbesondere sind Einwendungen eines Beteiligten gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen zu berücksichtigen. Das Gericht ist insoweit verpflichtet, sich mit einem Privatgutachten auseinander zu setzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt.
(FamRZ 2016, 264, 266)


Wie wird eine private Begutachtung durchgeführt?

Für das Privatgutachten erfolgt eine eigene Befunderhebung, dazu sind Befragung in der Praxis des Sachverständigen in Kassel und bei Bedarf auch Hausbesuche erforderlich. Bei dem betroffenen Elternteil wird eine Befragung durchgeführt, es erfolgt eine testpsychologische Untersuchung und die biografische Anamnese wird erhoben. Bei Themen zur Erziehungsfähigkeit wird auch die Wohnsituation und das psychosoziale Umfeld betrachtet.

Eine Einwilligung zur Exploration ist erforderlich, daher kann ein Kind nur mit Zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile diagnostiziert werden.

Ein Gutachten oder eine methodenkritische Stellungnahme kann in einer laufenden Kindschaftssache dem Familiengericht oder dem Oberlandesgericht vorgelegt werden, es kann entsprechend gewürdigt werden.

Begutachtung durch den Sachverständigen Dipl.-Psych. Ritter
Das Trennungskind in der Begutachtung

Wie wird das Privatgutachten in Auftrag gegeben?

Bei Interesse an einem Privatgutachten wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Sie können auch vorab wichtige Unterlagen zu Ihrer Kindschaftssache einreichen. Sie werden über den voraussichtlichen Kostenrahmen und die aktuelle Bearbeitungsdauer informiert.

Es kann auch zunächst eine Erstberatung in Anspruch nehmen, damit ihre konkrete Familiensituation vorab überprüft werden kann und Empfehlungen für ein laufendes Verfahren gegeben werden können.


Methodenkritische Überprüfung eines vorliegenden Gutachtens

Es besteht die Möglichkeit, ein vorliegendes gerichtlich angeordnetes Gutachten auf den wissenschaftlichen Gehalt und die Aussagekraft hin überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung kann nach Aktenlage erfolgen, eine gesonderte Befunderhebung ist nicht notwendig. Dem Auftraggeber wird eine schriftliche Stellungnahme zum vorliegenden Gutachten ausgearbeitet, die Kosten müssen vom Auftraggeber getragen werden.
>>> Weitere Informationen und Hinweise zum Kostenrahmen 

Die Überprüfung eines familienpsychologischen Gutachtens ist sinnvoll, falls ein Elternteil Zweifel an der Stichhaltigkeit der Ergebnisse oder dem methodischen Vorgehen des Sachverständigen hat.


Beauftragung

Bei Interesse an Privatgutachten im Familienrecht wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.
Sie erhalten Informationen über die voraussichtlich anfallenden Kosten und die derzeitige Bearbeitungsdauer.

Für die methodenkritische Überprüfung eines bereits vorliegenden Sachverständigengutachtens gibt es pauschale Kostenpauschalen, die sich nach dem Umfang des schriftlichen Gutachtens unterscheiden. Für alle anderen Bereiche der Privatbegutachtung wird jeweils ein individueller Kostenvoranschlag erstellt.

Es ist häufig sinnvoll, dass sich der von Ihnen beauftragte Anwalt im Familienrecht meldet, um bereits spezifische Fragen für das Privatgutachten abzusprechen und den Sachstand zu erläutern.