Tiefenpsychologie

Bearbeitung von Konflikten

Psychotherapie im Praxis Ritter und Gerstner
Psychotherapie

Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie handelt es sich um ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren, das im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden kann, außerdem bei Privatpatienten und in der Beihilfe.

Dieses Verfahren zielt ähnlich wie die Psychoanalyse auf die Bewusstwerdung verborgener tiefer unbewusster Prozesse, die durch emotionale Mangelzustände oder unverarbeitete Konflikte zu seelischen Störungen geführt haben. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie konzentriert sich dabei aber auf eingegrenzte Konflikte (Fokussierung) und bezieht dies stärker als die Psychoanalyse auf die Aktualkonflikte des Patienten. Das Verfahren findet im Sitzen statt mit einer Frequenz von ein bis zwei Sitzungen pro Woche.


In einem Erstgespräch und weiteren diagnostischen Terminen (probatorische Sitzungen) wird geklärt, ob die Notwendigkeit einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie vorliegt. Dieses Behandlungsverfahren ist als Einzeltherapie besonders bei eingrenzbaren neurotischen Störungen (Depressionen, Angst und Zwänge) geeignet, außerdem bei psychosozialen Belastungssituationen, Somatisierungsstörungen und Aktualkonflikten.


Nach den diagnostischen Sitzungen kann bei der Krankenkasse die Kostenübernahme für zunächst 50 Sitzungen Einzeltherapie beantragt werden, insgesamt stehen 100 Sitzungen zur Verfügung. Die Behandlungsdauer ist in der Regel ein bis zwei Jahre.

Es handelt sich um eine Therapieform für Erwachsene ab 18 Jahren.
Behandler in unserer Praxis: Dipl.-Psych. Ritter.