Familienpsychologie

FamilienpsychologieGutachten

FAQ: Familienpsychologische Gutachten

Elternteile, Kinder und Bezugspersonen der Kinder werden hier über inhaltliche und organisatorische Fragen der vom Gericht angeordneten Begutachtung informiert. Der Sachverständige Dipl.-Psych. Ritter ist seit 1991 kontinuierlich mit der Erstellung der Gutachten beauftragt und er ist für mehr als 75 Familiengerichte und Oberlandesgerichte tätig geworden.

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Ablauf der Begutachtung

Bei der familienpsychologischen Begutachtung richtet sich die Aufgabenstellung des Sachverständigen Dipl.-Psych. Ritter nach dem Beschluss des Familiengerichts. In diesem Beweisbeschluss werden die für das Familiengericht relevanten Fragen formuliert, beispielsweise welcher Lebensmittelpunkt des Kindes dem Kindeswohl am besten entspricht.

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