Maskenpflicht in psychotherapeutischen Praxen
Corona: Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht nicht mehr

In Gesundheitseinrichtungen (Kliniken, Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen) besteht seit dem 08.04.2023 keine Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken mehr. Die Coronamaßnahmen wurden aufgehoben.
Risikopatienten können auf freiwilliger Basis zum eigenen Schutz weiterhin eine Maske tragen. Die sonstigen hygienischen Schutzmaßnahmen unserer Praxis bestehen fort, außerdem werden wir auch die sehr effektiven Philips-Luftfilter weiter in allen Behandlungsräumen einsetzen.
Die Maskenpflicht war eine notwendige Schutzmaßnahme, um die Ausbreitung des Virus innerhalb der medizinischen Einrichtungen zu begrenzen. Inzwischen ist die Infektionslage jedoch beherrschbar geworden, daher ist der Wegfall der Maskenpflicht stimmig.