Aktuelles aus unserer Praxis – April 2023

Elektronische Patientenakte, Wechsel im Praxisteam, Stellenausschreibung, Begutachtung

Aktuelle Informationen aus unserer psychotherapeutischen Praxis / April 2023


Die elektronische Patientenakte
  1. Die elektronische Patientenakte wird demnächst verbindlich eingeführt und wir verweisen auf einen interessanten Artikel aus der Wochenzeitung „Die Zeit“. In diesem Artikel werden wesentliche Kritikpunkte zum Datenschutz und zur Weitergabe sensibler Daten bezüglich der elektronischen Patientenakte zusammengefasst.

    Als betroffener Patient sollte man sich genau überlegen, ob man dem geplanten Verfahren zustimmt. Dazu ein Zitat aus dem Artikel: „Noch ist nicht geklärt, inwiefern Versicherte bei der elektronischen Patientenakte den Zugriff auf bestimmte Informationen (zum Beispiel über psychotherapeutische Behandlungen) selbst steuern können.“

  2. In unserem Praxisteam gibt es einen personellen Wechsel. Mehrere Psychologinnen sind in ihrer psychotherapeutischen Ausbildung zur Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz und absolvieren dabei die vorgeschriebene stationäre Ausbildungszeit in einer Klinik. Derzeit sind neun psychologische Fachkräfte (B.Sc. und M.Sc. Psychologie) im Praxisteam tätig.

    Dadurch werden einige Mitarbeiterinnen aus Gründen der zeitlichen Kapazität und der beruflichen Auslastung nicht mehr für unser Praxisteam tätig werden können. Eine spätere Rückkehr in das Praxisteam ist jedoch möglich. Diese Mitarbeiterinnen absolvieren alle die psychodynamische Ausbildung.

  3. Wir suchen nach Ersatz für die demnächst freiwerdenden Positionen.
  4. Im Bereich der familienpsychologischen Begutachtung ist unsere Praxis jetzt seit über 30 Jahren für zahlreiche Familiengerichte tätig. Die einzelnen Begutachtungen sind dabei im Laufe der letzten Jahre aufwendiger und schwieriger geworden und der Fokus liegt bei Kindschaftssachen zur Kindeswohlgefährdung.

    Wir reduzieren u. a. aufgrund dieser Entwicklung die Gesamtzahl der laufenden Begutachtungen. Grundsätzlich werden für die Familiengerichte weiterhin Begutachtungen im Bereich Sorgerecht, Kindeswohl und Umgangsregelung durchgeführt, aber es können insgesamt weniger Gutachten pro Jahr angenommen werden.

  5. Wir haben das Buchungssystem Doctena für Neupatienten und Bestandspatienten in den letzten beiden Jahren allmählich ausgeweitet. Dadurch ist es für neue Patienten möglich, einen Termin für ein Erstgespräch bis zu sechs Monate im Voraus zu buchen und sich gleichzeitig auf eine digitale Warteliste setzen zu lassen. Diese Warteliste informiert automatisch, falls ein früherer Termin für ein Erstgespräch freigeworden ist. Dadurch reduziert sich in vielen Fällen die Wartezeit für einen ersten Kontakt.

    Für die Patientinnen und Patienten in einer laufenden Psychotherapie oder nach einer beendeten Psychotherapie (Bestandspatienten) bietet das Buchungssystem Doctena eine flexible Möglichkeit, sich Wunschtermine in der Sprechstunde herauszusuchen. Über Doctena können die Termine flexibel storniert und neu vereinbart werden. Die Nutzung des Buchungssystems ist für alle Patienten kostenfrei.

Praxis Ritter und Gerstner, psychologische Fachkräfte im April 2023
Psychologische Fachkräfte: Praxis Ritter und Gerstner