Ende der Betriebsferien und Ausblick auf unsere Leistungen
Nach einer längeren Phase der Betriebsferien startet der Praxisbetrieb wieder ab Montag, dem 29. September 2026. Aus Anlass eines beruflichen Jubiläums hat sich Dipl.-Psych. Ritter im Sommer 2026 eine Auszeit gegönnt. Hier Informationen zu unseren Leistungen und zur aktuellen Situation der ambulanten Psychotherapie.
Ambulante Psychotherapie und Wartezeiten: Seit der Corona-Pandemie hat sich die Nachfrage nach ambulanter Psychotherapie spürbar erhöht. Dass immer mehr Menschen Unterstützung suchen und sich gleichzeitig Behandlungszeiten verlängern, erleben wir täglich in unserer eigenen Praxis – ein Bild, das sich deutschlandweit abzeichnet. Wir bitten daher um Verständnis, dass es aktuell zu längeren Wartezeiten kommen kann. Freie Termine für Erstgespräche und Sprechstunden schalten wir in unserem Buchungssystem Doctena jeweils mehrere Monate im Voraus frei. Über das System haben Sie nach der Buchung zudem die Möglichkeit, sich auf eine digitale Warteliste setzen zu lassen. Auch kurzfristig frei gewordene Behandlungsplätze stellen wir direkt bei Doctena ein.
Hinweis zum Behandlungsablauf: Auf das Erstgespräch und die diagnostische Phase folgt nicht automatisch der direkte Einstieg in die laufende Therapie. Da feste, regelmäßige Behandlungsplätze erst nach Beendigung anderer Therapien frei werden, entsteht zwischen der Diagnostik und dem eigentlichen Therapiebeginn üblicherweise eine Wartezeit. Für Selbstzahler und Privatpatienten gibt es eine gesonderte Sprechstunde.
Besonderer Service / Adipositas-Sprechstunde: Für die Begutachtung im Rahmen der Vorbereitung auf eine bariatrische Operation bieten wir in Kooperation mit spezialisierten Kliniken und Adipositas-Zentren eine gesonderte Sprechstunde an. Um den Zeitplan Ihrer geplanten Operation optimal zu unterstützen, sind Termine hierfür meist kurzfristig verfügbar.
Rahmenbedingungen ab dem 01.01.2027: Das neue Gesundheitsgesetz verschlechtert die Bedingungen für die ambulante Psychotherapie spürbar. Weil zentrale Bausteine wie Diagnostik und Anamnese künftig nicht mehr garantiert vergütet werden, müssen zahlreiche Praxen ihr Sprechstundenangebot einschränken. Die ab 2027 entstehenden Unsicherheiten erschweren den Behandlungszugang und belasten somit vor allem die Hilfesuchenden. Diese Einschränkungen werden auch unsere Praxis betreffen und dazu führen, dass wir weniger Erstgespräche anbieten können, um die laufenden Psychotherapien weiter gewährleisten zu können.
Die gesetzlichen Neuregelungen für die ambulante Psychotherapie bringen spürbare Einschränkungen mit sich. Zahlreiche Berufsverbände und Fachgruppen hatten bereits im Gesetzgebungsverfahren eindringlich vor den Folgen gewarnt – die Politik ließ diese fundierten Argumente jedoch unberücksichtigt. Da essenzielle Leistungen wie die ausführliche Diagnostik, Förderung der Kurzzeitpsychotherapie und Anamnese künftig nicht mehr verlässlich abgesichert sind, sehen sich viele Praxen gezwungen, ihr Angebot an Sprechstunden zu reduzieren. Dies betrifft in besonderem Maße Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem halben Kassensitz, weil ihnen ein strenges Limit der Sprechstunde durch die neue Gesetzgebung vorgegeben wird. Diese veränderten Rahmenbedingungen führen ab 2027 zu erheblichen Unsicherheiten, die letztlich zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen.
Familienpsychologische Gutachten: Dipl.-Psych. Ritter steht zahlreichen Familiengerichten weiterhin kontinuierlich als erfahrener familienpsychologischer Sachverständiger zur Seite. Für die Übernahme neuer rechtspsychologischer Begutachtungen stehen in unserer Praxis ab Oktober 2026 wieder freie Kapazitäten zur Verfügung.
Ausbildung und Supervision: Dipl.-Psych. Ritter engagiert sich im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes weiterhin intensiv in der Ausbildung angehender Psychotherapeuten. Unsere Praxis ist als offizielle Lehr- und Ausbildungspraxis anerkannt; in diesem Zusammenhang werden verschiedene Ausbildungsmodule angeboten – darunter auch regelmäßige Supervisionen.
Die Notlage in der neuen Fachpsychotherapeuten-Weiterbildung: Durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung und die neue Approbationsordnung wurde der Berufsweg grundlegend umgestaltet: Nach dem Masterstudium folgt nun die mehrjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten. Doch genau hier entstand eine massive Versorgungslücke. Da der Gesetzgeber bis heute keine verlässliche Finanzierungsstruktur für die Praxis- und Klinikanstellungen der Absolventinnen und Absolventen geschaffen hat, fehlen bundesweit adäquat finanzierte Weiterbildungsplätze. Obwohl jährlich hunderte approbierte Fachkräfte ihr Studium abschließen, stehen sie vor verschlossenen Türen – eine prekäre Situation für den Nachwuchs und eine verheerende Entwicklung für die langfristige Versorgung psychisch erkrankter Menschen.
Veränderung im Praxisteam: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Frau Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Gerstner hat ihren Kassensitz zum Ende des Jahres 2025 abgegeben. Wir bedanken uns herzlich für ihr langjähriges und engagiertes Wirken. Bitte beachten Sie, dass wir aus diesem Grund kein Behandlungsangebot im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mehr in unserer Praxis anbieten können.

