Gutachten Nr. 1450 – Ein Meilenstein familienpsychologischer Begutachtung
Jubiläumsgutachten – Psychologische Fachkompetenz für die Familiengerichtsbarkeit
Seit 1991 erstellt Dipl.-Psych. Klaus Ritter als Sachverständiger familienpsychologische Gutachten für Familiengerichte und Oberlandesgerichte in ganz Deutschland. Mit mittlerweile über 1450 Gutachten hat sich seine Sachverständigentätigkeit als feste Größe im Bereich der Familienrechtspsychologie etabliert – sowohl bei hochstrittigen Sorge- und Umgangsverfahren als auch in komplexen Konstellationen mit Kinderschutzrelevanz.
Das familienpsychologische Gutachten mit der Nummer 1450 wird im Auftrag eines Familiengerichts aus Osthessen erstellt. Es markiert einen besonderen Meilenstein in der langjährigen Tätigkeit von Dipl.-Psych. Ritter und dokumentiert zugleich die kontinuierliche Zusammenarbeit mit über 85 Familiengerichten und Oberlandesgerichten bundesweit.
Im Zentrum familienpsychologischer Begutachtung stehen regelmäßig Fragestellungen wie: Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor? Ist die Erziehungsfähigkeit der Eltern gegeben? Wie soll die elterliche Sorge geregelt werden? Welche Umgangsregelung entspricht dem Kindeswohl? Die psychologische Diagnostik zielt darauf, fachlich fundierte Antworten auf diese komplexen Fragen zu liefern – differenziert, mehrperspektivisch und mit dem Blick auf das Kind als zentrale Bezugsperson.

Das Praxisteam wird dieses besondere Ereignis Anfang April in einem italienischen Restaurant im Kasseler Stadtteil Vorderer Westen feiern – als Ausdruck der Wertschätzung für ein gemeinsames Engagement im Spannungsfeld von Psychologie, Recht und Kinderschutz. Derzeit sind neben einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin sowie einer Sozialpädagogin sieben psychologische Fachkräfte (B.Sc. und M.Sc. Psychologie) für unsere Praxis tätig – unterstützt von zwei Mitarbeiterinnen im Sekretariat und Homeoffice.
Auch im 34. Jahr bleibt die familienpsychologische Begutachtung unserer Praxis ein verlässlicher Bestandteil des interdisziplinären Diskurses und eine tragende Säule für Entscheidungen im Dienste des Kindeswohls. Wir bedanken uns aus Anlass des Jubiläumsgutachtens für das Vertrauen, das uns seit vielen Jahren von den Familiengerichten entgegengebracht wird.