FAQ: Fragen zur Psychotherapie
FAQ: Fragen zur psychotherapeutischen Behandlung
Wir haben unser Modul FAQ überarbeitet. Es geht auf wichtige Fragen zur psychotherapeutischen Behandlung ein: Erstgespräch, Diagnostik, Antragsverfahren für Psychotherapie und die Schwerpunkte der psychodynamischen Psychotherapie.
FAQ: Fragen zur Psychotherapie
Welche Fragen werden hier beantwortet?
Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich auf die ambulante Psychotherapie von erwachsenen Patienten. Bitte klicken Sie auf die Frage, die für Sie von Interesse ist oder suchen Sie über die Suchfunktion nach einem Stichwort.
Dargestellt wird die Wartezeit für Psychotherapie, der Weg zum Erstgespräch, die Diagnostik und die Einleitung einer Psychotherapie. Außerdem werden Fragen zur Abrechnung und Kostenübernahme behandelt. Für weitergehende Fragen steht Ihnen unser Sekretariat unter der Rufnummer 0561–68580 gern zur Verfügung.
Bei welchen Symptomen oder Beschwerden sollte ich einen Psychotherapeuten aufsuchen?
Häufige Gründe für den Besuch beim Psychotherapeuten sind: Depressionen, Angstzustände, Zwänge, schwere emotionale Belastungszustände oder Verlusterfahrungen, Reaktionen auf schwere körperliche Erkrankungen oder die Abklärung einer möglichen psychosomatischen Erkrankung.
Typische Anmeldegründe für die Anmeldung zum Erstgespräch:
- Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit, fehlende Motivation
- Unverarbeitete Verlusterfahrungen oder Trennungen innerhalb der Partnerschaft
- Negative Gefühle wie Niedergeschlagenheit oder Wut
- Konflikte am Arbeitsplatz, das Gefühl von beruflicher Überforderung oder Erschöpfung
- Seelische Reaktionen auf schwere körperliche Erkrankungen.
- Nicht bewältigte oder traumatische Erlebnisse der Kindheit: gestörte Familienverhältnisse, Mangelzustände, Gewalt oder Missbrauch
- Häufige oder wiederkehrende Konfliktmuster in Beziehungen, wiederholtes Scheitern von Beziehungen.
Wie erhalte ich einen Termin zum Erstgespräch?
Das psychotherapeutische Erstgespräch dient der diagnostischen Abklärung, ob eine Psychotherapie sinnvoll oder notwendig ist. Sie können sich telefonisch über unser Sekretariat einen Termin geben lassen oder die Online-Buchung über das Portal Doctena benutzen. Bei einer Anmeldung über Doctena besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich auf eine digitale Warteliste setzen zu lassen.
Eine ärztliche Überweisung ist für diesen Termin nicht erforderlich, bitte bringen Sie jedoch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihre Gesundheitskarte mit. Die Gesundheitskarte wird zur Abrechnung benötigt.
>>> Zur Anmeldung über Doctena gelangen Sie hier.
Warum muss ich meine Gesundheitskarte in der Praxis einlesen lassen?
Alle gesetzlich Versicherten benötigen für die Abrechnung der psychotherapeutischen Behandlung ihre elektronische Versichertenkarte. Bitte bringen Sie diese Karte zum Erstgespräch mit und bei der laufenden Psychotherapie einmal am Beginn des neuen Quartals.
Wir sind in das Abrechnungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung einbezogen, daher können alle Leistungen über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden.
Benötige ich eine ärztliche Überweisung zum Erstgespräch?
Nein, unsere Praxis verfügt über eine Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Sie benötigen daher keine Überweisung eines Arztes, sondern können uns als Kassenpatient direkt mit Ihrer Gesundheitskarte aufsuchen. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt direkt über die Gesundheitskarte, eine Zuzahlung oder ein Eigenanteil ist nicht vorgesehen. Unsere Praxis ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen und behandelt auch Selbstzahler und Privatpatienten.
Wie lange dauert es bis zum Erstgespräch?
Im Bereich der ambulanten Psychotherapie gibt es seit vielen Jahren Wartezeiten, da die Kapazitäten zur Versorgung insgesamt nicht ausreichend sind. Ein Erstgespräch dient zur ersten Abklärung, welche Belastungen, Beschwerden oder Konflikte vorliegen. Unter den Bedingungen von Corona haben sich die Wartezeiten nochmals verlängert, da viele zusätzliche Anmeldungen im Bereich der ambulanten Psychotherapie erfolgt sind.
In der Regel dauert es mehrere Monate, bis ein freier Termin für ein Erstgespräch zur Verfügung steht. Wir bieten jede Woche eine psychotherapeutische Sprechstunde an, diese ist aber häufig lange im Voraus ausgebucht. Bei der Buchung über das Portal Doctena können Sie sich auf eine digitale Warteliste setzen lassen und erhalten eine Nachricht, falls früher ein Termin für ein Erstgespräch frei wird.
Für einige Patientengruppen (Adipositas-Patienten und Paartherapie) gibt es spezielle Sprechstunden, dort können die Wartezeiten auf einen ersten Termin kürzer sein.
Kommt nach dem Erstgespräch direkt die Psychotherapie?
Das psychotherapeutische Erstgespräch dient der umfassenden Abklärung, ob behandlungsbedürftige Symptome oder Beschwerden vorliegen. Dazu werden psychologische Tests durchgeführt, die Lebensgeschichte wird ausführlich abgefragt und auch die aktuelle Lebenssituation. Zusätzlich wird diagnostiziert, ob und in welcher Form eine Psychotherapie hier eine Besserung oder Heilung der Beschwerden erbringen könnte.
Nach einem Erstgespräch kommen häufig zunächst weitere diagnostische Sitzungen, im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind bis zu fünf Sitzungen dafür vorgesehen. Außerdem können zusätzliche testpsychologische Untersuchung durchgeführt werden. Erst danach wird in Absprache mit dem Patienten geklärt, ob und in welcher Form Psychotherapie beantragt werden soll.
Nach der Durchführung der Diagnostik kommt es in der Regel zu einer Wartezeit, da nicht ausreichend Behandlungsplätze zur Verfügung stehen. Die Wartezeit hängt von der jeweiligen Auslastung unserer Praxis ab und von Ihrer Flexibilität für die Festlegung von Behandlungsterminen. Es kann zu einer Wartezeit von mehreren Monaten bis zum Behandlungsbeginn kommen, insbesondere bei geplanten Langzeittherapien mit einem vorhergehenden Gutachterverfahren.
Bei Einleitung einer Psychotherapie wird ein Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt. Psychotherapie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.
Bekommt der Hausarzt einen Bericht über das Erstgespräch oder die Psychotherapie?
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Hausarzt des Patienten einen kurzen Bericht über die durchgeführte Diagnostik erhalten soll. Dazu muss aber der Patient seine Einwilligung erteilen. Der Patient entscheidet daher selbst, ob sein Hausarzt die entsprechenden Informationen durch den Psychotherapeuten erhält oder nicht. In vielen Fällen ist es aber sinnvoll, dass der Hausarzt über die Durchführung einer Psychotherapie informiert ist.
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