Aktuelle Informationen der Praxis
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Rechtspsychologie: Gutachten für das Familiengericht
Gutachten in der Familienrechtspsychologie 35 Jahre fachliche Expertise in der Familienrechtspsychologie Seit 1991 wird Dipl.-Psych. Klaus Ritter von über 90 Familiengerichten und Oberlandesgerichten bundesweit als familienpsychologischer Sachverständiger beauftragt. Bisher wurden im Arbeitsbereich der Rechtspsychologie fast 1.500 familienpsychologische Gutachten für Familiengerichte zu den Bereichen Kindeswohl, Erziehungsfähigkeit, Sorgerechtsregelung, Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangs erstellt. Ein Schwerpunkt…
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Gutachten bei Adipositas
Adipositasgutachten: Dipl.-Psych. Ritter führt auf der Grundlage langjähriger klinischer Erfahrung psychologische Begutachtungen zur geplanten chirurgischen Intervention bei Adipositas durch. Dieses Gutachten wird für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse in der Regel vor der Operation benötigt.
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Kurzzeitpsychotherapie
Kurzzeitpsychotherapie (KZT) beinhaltet die Einzelpsychotherapie bis zu zweimal zwölf Sitzungen Einzeltherapie (KZT I und KZT II). . Dieses Verfahren ist Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann auch bei Privatpatienten und im Rahmen der Beihilfe beantragt werden.
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Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie handelt es sich um ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren, das im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden kann, außerdem bei Privatpatienten und in der Beihilfe.
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Psychoanalyse
Die psychoanalytische Psychotherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren und Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Psychoanalyse kann auch im Rahmen der Beihilfe und bei Privatpatienten abgerechnet werden.
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Klaus Ritter: Berufliche Qualifikation
Diplom-Psychologe Klaus Ritter: Psychotherapeut und Psychoanalytiker in freier Praxis in Kassel.
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