Maskenpflicht in psychotherapeutischen Praxen

Corona: Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht nicht mehr

Maskenpflicht in der Praxis ab 08.04.2023 aufgehoben
Maskenpflicht aufgehoben

In medizinischen Einrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen besteht seit dem 08.04.2023 keine Verpflichtung mehr zum Tragen von Schutzmasken. Die Corona-Maßnahmen wurden aufgehoben. Allerdings empfehlen wir Risikopatienten weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen, um sich selbst zusätzlich zu schützen.

Unsere Praxis wird weiterhin strenge hygienische Schutzmaßnahmen beibehalten und in allen Behandlungsräumen bei Bedarf die sehr effektiven Philips-Luftfilter einsetzen. Die Maskenpflicht war eine notwendige Maßnahme zur Begrenzung der Ausbreitung des Virus innerhalb der medizinischen Einrichtungen. Inzwischen ist jedoch die Infektionslage unter Kontrolle, weshalb es sinnvoll erscheint, diese Maßnahme aufzuheben.