Gutachten

Kapazitäten für familienpsychologische Gutachten

Hohe Auslastung mit Kindschaftssachen und Bearbeitungsdauer 6-8 Monate

Wie sind mit freien Kapazitäten in das Jahr 2025 gestartet. Inzwischen besteht jedoch wieder eine hohe Auslastung mit Gerichtsgutachten, sodass wir nicht jede Beauftragung annehmen können.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel etwa sechs bis acht Monate ab Eingang des Auftrages und der Gerichtsakte. Die Begutachtung beginnt unmittelbar nach Auftragsannahme, und unsere Dienstleistungen stehen bundesweit zur Verfügung.

In dringenden Fällen, insbesondere bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, bieten wir die Möglichkeit, einen Zwischenbericht zu erstellen. Hierzu werden die erforderlichen Explorationstermine priorisiert, sodass eine vorläufige Stellungnahme an das Familiengericht in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen erfolgen kann. Dieses Verfahren gewährleistet eine zügige Klärung akuter Sachverhalte.

Der Sachverständige Dipl.-Psych. Ritter ist seit 1991 bundesweit für zahlreiche Familien- und Oberlandesgerichte tätig. In dieser Zeit wurden etwa 1450 Gutachten zu zentralen familienrechtlichen Fragestellungen wie Sorgerechtsregelungen, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsregelungen und Kindeswohlgefährdung erstellt. Im Jahr 2024 führte unsere Praxis umfangreiche Begutachtungen für Familiengerichte in Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen durch.

Unser Team wird durch erfahrene psychologische Fachkräfte (B.Sc. Psychologie und M.Sc. Psychologie) unterstützt, die bereits selbst umfassende Expertise im familienpsychologischen Bereich gesammelt haben. Darüber hinaus verfügt Dipl.-Psych. Ritter über die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Dadurch können auch komplexe Fragestellungen, wie Bindungsstörungen oder psychische Belastungen in Familiensystemen, auf der Basis fundierter und klinisch anerkannter Diagnostik bearbeitet werden.