Kindesmisshandlung: Münchhausen-by-proxy-Syndrom

Stichwort der Psychologie: Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom


Zugrunde liegt zumeist eine psychische Erkrankung und die Betroffenen wollen durch das Vortäuschen der Symptome am Kind eine bestimmte Wirkung erzielen.


Begriffserklärung

Mit dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom (auch Münchhausen-Stellvertretersyndrom) werden Elternteile beschrieben, die, teilweise willentlich, körperliche oder psychische Symptome ihrer Kinder vortäuschen oder herbeiführen. Da die Kinder nicht selten eine Schädigung davontragen, gilt das Münchhausen-by-proxy-Syndrom als Form der Kindesmisshandlung. Dazu werden die Eltern mit den Kindern bei vielen Ärzten oder Therapeuten vorstellig und lassen (teilweise unnötige oder schädigende) diagnostische Untersuchungen und Behandlungen durchführen.

Münchhausen-by-proxy-Syndrom
Münchhausen-by-proxy-Syndrom

Die Motivation dahinter liegt häufig in dem Erlangen von Aufmerksamkeit des Umfeldes. Dabei können verschiedenen Schweregrade der Manipulation vorliegen. Sie reichen von einem Übertreiben tatsächlich vorhandener Symptome, über Fälschung von Untersuchungsergebnissen, bis hin zu einem invasiven Eingreifen in die körperliche Gesundheit des Kindes, z. B. durch das Zufügen von Verletzungen oder das absichtliche Infizieren mit Keimen. Die häufigsten herbeigeführten Symptome der Kinder sind laut einer Studie (Lorenc, 2011) Durchfall und Erbrechen, Infektionen oder eine Manipulation der Atemwege. Gerade in familienrechtlichen Verfahren tritt ebenfalls das Äußern des Verdachts von sexuellem Missbrauch durch den anderen Elternteil auf (Heubrock, 2018). Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass dies auch in anderen Kontexten der Fall ist und nicht zwangsläufig das Münchhausen-by-proxy-Syndrom vorliegen muss.

Im psychischen Bereich werden zumeist Symptome nur als Begleiterscheinung der körperlichen Erkrankung erdacht. Zur Häufigkeit des Münchhausen-by-proxy-Syndroms liegen keine verlässlichen Zahlen vor. Studienergebnisse zeigen, dass von 100.000 Kindern etwa 0,4 bis 2,00 Kinder als Opfer betroffen sind (Krupinski & Tutsch-Bauer, 2009). Eine höhere Dunkelziffer ist anzunehmen. Zumeist sind die betroffenen Kinder sehr jung, das Durchschnittsalter liegt bei etwa 3,5 Jahren (Rosenberg, 1987). Dies führt dazu, dass die Kinder nicht oder nur eingeschränkt von den Manipulationen berichten können. Außerdem erwähnenswert ist, dass es sich bei einem Großteil der Täter (im psychologischen, nicht juristischen Sinne) um die leiblichen Mütter der Kinder handelt.


Was sind mögliche Ursachen für das Münchhausen-by-proxy-Syndrom?

Zunächst muss festgehalten werden, dass beim Münchhausen-by-proxy-Syndrom nicht der Wunsch, das Kind zu schädigen zu den entsprechenden Handlungen führt. Zugrunde liegt zumeist eine psychische Erkrankung und die Betroffenen wollen durch das Vortäuschen der Symptome am Kind eine bestimmte Wirkung erzielen. Wie bereits ausgeführt, geht es vielen Betroffenen mit ihrem Handeln um Aufmerksamkeit. Hinter der Suche nach Hilfen für das Kind, kann sich der Wunsch nach dem Erhalt eigener Unterstützung verbergen. Es kann jedoch auch darum gehen, vor dem Umfeld, sowie Ärzten oder Psychologen, besonders fürsorglich und aufopferungsvoll zu wirken und somit Anerkennung und Bewunderung zu erhalten.

Münchhausen-by-proxy-Syndrom
Kindesmisshandlung

Die Ursachen des Münchhausen-by-proxy-Syndroms können vielfältig sein und lassen sich oft nicht exakt identifizieren. Bei einem Großteil der Betroffenen liegt eine Persönlichkeitsstörung vor, also eine psychische Erkrankung besonderer Schwere, die in der Persönlichkeit der Betroffenen verankert ist. Auslöser können auch eigene traumatische Erfahrungen oder eine gestörte Entwicklung der Bindung sein. Bei 88 % der Betroffenen liegt ein unsicherer Bindungsstil vor (Adshead & Bluglass, 2001). Aus diesem, von starken Schwierigkeiten in der Beziehungsgestaltung geprägten, Bindungsstil schlussfolgern die Autoren, dass die Täter ihrem Kind nur dann nahe sein können, wenn es „krank“ ist und daher ihre Fürsorge benötigt.

In einer Forschungsarbeit von Meadow (1993) zeigte sich, dass ein erheblicher Teil der dort untersuchten Täterinnen in der Kindheit von sexuellem Missbrauch oder emotionaler Vernachlässigung betroffen war. Bei fast allen wurde eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, wobei die histrionische (theatralisches und betont emotionales Verhalten mit starkem Bedürfnis nach Aufmerksamkeit anderer) und die Borderline-Persönlichkeitsstörung am häufigsten auftraten. Da bei diesen Störungsbildern die Beziehungsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist, stellt die Manipulation der kindlichen Gesundheit einen Weg dar, um eine Person (in diesem Fall die Kinder) an sich zu binden, abhängig zu machen und nicht verlassen zu werden. Das Elternteil baut so eine besonders enge, symbiotische Beziehung zum Kind auf. Die Grenzen vom eigenen Selbst und vom anderen können dabei verschwimmen und eine Störung der Nähe-Distanz-Regulation vorliegen.

Ebenfalls ist es möglich, dass die erdachte Erkrankung des Kindes zur Erhöhung des eigenen Selbstwertes genutzt wird oder von anderen (familiären) Problemen, wie zum Beispiel einer negativen Elternbeziehung, ablenken soll. Auffällig ist auch, dass die Täter häufig selbst über Erfahrungen mit Erkrankungen verfügen. Dies kann eine Erklärung dafür darstellen, warum sich die Tat letztendlich in dem Vortäuschen von Erkrankungen oder der körperlichen Manipulation der Kinder manifestiert (Heubrock, 2018).


Welche Folgen hat das Münchhausen-by-proxy-Syndrom für die Kinder?

Durch (überflüssige) medizinische Eingriffe, wie zum Beispiel Operationen, oder die aktive Manipulation des Gesundheitszustandes entstehen bei den Kindern nicht selten tatsächliche physische Schäden. Zusätzlich wurde in den wenigen bisher vorliegenden Studien eine Mortalitätsrate von 6 bis 9 % der betroffenen Kinder festgestellt (Rosenberg, 1987; Sheridan, 2003). Damit ist die körperliche Schädigung der Kinder durchaus relevant und bleibt bei 50 % auch nachhaltig bestehen (Department of Health, 2008).

Außerdem muss berücksichtigt werden, dass Zufügen von körperlichen Schäden und die Beschäftigung mit der angeblichen Erkrankung des Kindes auch mit chronischer psychischem Stress einhergeht. Dies kann zur Entwicklung tatsächlicher psychischer Symptome und der Traumatisierung des Kindes führen. Die Kinder erleben einen Vertrauensverlust in Beziehungen, da die Schädigungen von ihren engsten Bezugspersonen ausgelöst wurden. Durch das Gefühl, anderen ausgeliefert zu sein und Situationen nicht vorhersehen zu können, vermindert sich die eigene Selbstwirksamkeitsüberzeugung.

Daraus entsteht für die betroffenen Kinder eine hohe Stressbelastung. Es ist ebenfalls möglich, dass die Kinder die Schuld für das Verhalten der Eltern bei sich selbst suchen, um sich deren Verhalten erklärbar zu machen. Ist den Kindern die absichtliche Manipulation ihrer Gesundheit bewusst, sind die psychischen Folgen besonders gravierend und schädigen die Bindung und Beziehungsfähigkeit der Kinder nachhaltig (Dettenborn, 2016). Aus all diesen Prozessen können schwere psychische Erkrankungen resultieren. Eine anschließende psychotherapeutische Vorstellung und bei Bedarf Behandlung der betroffenen Kinder ist daher indiziert.


Wie kann das Münchhausen-by-proxy-Syndrom festgestellt werden?

Das Vorliegen des Münchhausen-by-proxy-Syndroms ist nicht einfach festzustellen. Dennoch gibt es Warnzeichen bei Kindern, wie auch den Bezugspersonen. Vielfältige Symptome ohne klare Befunde und ohne Verbesserung trotz Behandlung können auf das Münchhausen-by-proxy-Syndrom hinweisen. Ein eindeutiger Verdacht auf eine Manipulation ergibt sich, wenn die Symptome des Kindes in Abwesenheit der Bezugsperson deutlich nachlassen oder sich ganz einstellen. Auf Seiten der Bezugsperson sind eine besondere Fürsorge und permanente Anwesenheit bei dem (angeblich) erkrankten Kind und eine symbiotische Beziehung zu diesem ein möglicher Hinweis. Ebenfalls versuchen die Bezugspersonen oft, engen und privaten Kontakt zu den involvierten Fachkräften aufzubauen.

Den letztendlichen Nachweis über eine Manipulation der Gesundheit des Kindes muss eine medizinische Untersuchung bringen, was jedoch nicht immer eindeutig möglich ist. Die betroffenen Täter leugnen die Tat zumeist vehement und zeigen keine Problemeinsicht, selbst dann, wenn eindeutige Beweise vorliegen (Dettenborn, 2016). Dies kann darin begründet liegen, dass ein Schuldeingeständnis zu einem Verlust der oben beschriebenen Funktionalität des Münchhausen-by-proxy-Syndroms führen könnte und daher zum Schutz des Ichs abgewehrt werden muss.


Rechtsprechung

Münchhausen-by-proxy-Syndrom. Beitrag von Laura Dietel.
Rechtsprechung

Da das Münchhausen-by-proxy-Syndrom eine Form der Kindesmisshandlung darstellt ist es für die Rechtsprechung als Aspekt der Kindeswohlgefährdung relevant. Die Klassifizierung als Kindesmisshandlung wurde durch das OLG Celle bestätigt (OLG Celle, Beschluss vom 03. Februar 2006, 10 UF 197/04, juris). Dieses urteilte ebenfalls, dass von einer Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden kann, wenn mehrere Hinweise auf eine Manipulation der Gesundheit vorliegen.

Zu Grunde lag ein Fall, bei dem einer Mutter die elterliche Sorge für ihr Kind entzogen wurde, da sie an ihm höchstwahrscheinlich lebensbedrohliche Manipulationen des Gesundheitszustandes vorgenommen hat. Die Manipulation konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, die Anhaltspunkte waren jedoch so stichhaltig, dass eine Gefährdung des Kindes bei einem Verbleib bei der Mutter als zu hoch erachtet wurde. Auch das OLG Dresden urteilte, dass das Vorliegen eines Münchhausen-by-proxy-Syndroms eines Elternteiles die Entziehung des elterlichen Sorgerechtes legitimiert (OLG Dresden, Beschluss vom 07. August 2007, 20 UF 155/07, juris).

Insbesondere gelte dies, wenn keine Krankheitseinsicht des Elternteiles vorliegt, da so keine Abwendung des Kindeswohls, z. B. durch eine psychotherapeutische Behandlung des Elternteils, erfolgen kann. In dem dort verhandelten Fall hatten auch bisherige Maßnahmen, wie eine Familienhilfe, die Schädigungen des Kindes nicht verhindern können. Daher erhielt die Mutter, die Beschwerde gegen den Sorgerechtsentzug eingelegt hatte, die elterliche Sorge nicht zurück und das Kind blieb in einer Heimeinrichtung fremduntergebracht.


Literaturangaben

Adshead, G., & Bluglass, K. (2001). Attachment representations and factitious illness by proxy: relevance for assessment of parenting capacity in child maltreatment. Child Abuse Review, 10, 398–410.

Department of Health (2008). Safeguarding Children in whom illness is fabricated or

induced. Zugriff am 20.05.2019. https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/
system/uploads/attachment_data/file/277314/Safeguarding_Children_in_whom_illness_is_fabricated_or_induced.pdf

Dettenborn, H., & Walter, E. (2016). Familienrechtspsychologie. München: Ernst Reinhardt.

Heubrock, D. (2018). Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom: Probleme der familienrechtlichen Begutachtung bei einer seltenen Form der Kindesmisshandlung. Rechtspsychologie, 4 (3), 331–351.

Krupinski, M., & Tutsch-Bauer, E. (2009). Misshandelte Kinder und als Missbraucher missbrauchte Ärzte: Münchhausen-by-proxy-Syndrom. In: O. Peschel E. Mütze‘ & R.

Penning (Hrsg.): Das Kind in der Forensischen Medizin. Festschrift für Wolfgang Eisenmenger. Landsberg/Lech, ecomed, 381–394.

Lorenc, S. I. (2012). Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom in Deutschland: Erste Daten. Dissertation an der Julius-Maximilian-Universität Würzburg.

Meadow, R. (1993). False allegations of abuse and Munchausen syndrome by proxy. Archives of Disease in Childhood, 68, 444–447.

Noeker, M., & Keller, K. M. (2002). Münchhausen-by-proxy-Syndrom als Kindesmisshandlung. Monatsschrift Kinderheilkunde, 150(11), 1357-1369.

OLG Celle (Beschluss vom 03. Februar 2006). Entziehung der elterlichen Sorge: Dringender Verdacht einer Kindesmisshandlung in Form eines Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms durch dessen Mutter. 10 UF 197/04.

OLG Dresden (Beschluss vom 07. August 2007). Elterliche Sorge: Entziehung bei Vorliegen eines „Münchhausen-by-proxy-Syndroms“ bei der Kindesmutter. 20 UF 155/07.

Rosenberg, D. A (2002). Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom – Falsches Spiel mit der Krankheit. In: Helfer, M., Kempe R., & Krugmann. R. (Hrsg.): Das misshandelte Kind. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 615-642.

Sachsse, S. (2015). Proxy- die dunkle Seite der Mütterlichkeit. Stuttgart: Schattauer

Sheridan, M. S. (2003): The Deceit Continues: An Updated Literature Review of Munchhausen Syndrome by Proxy. Child Abuse & Neglect, 27, 431-451.


Eine Bitte: Google-Bewertung

Gefällt Ihnen dieser Beitrag? Unterstützen Sie die Tätigkeit unserer Praxis im Bereich Kindeswohl und Kinderschutz durch eine positive Rezension bei Google. Dies geht schnell und unkompliziert über folgenden Link. Besten Dank!